IV,20,27
Besonders bedeutungsvoll und denkwürdig aber ist eine Stelle bei Jeremia, und ich will es mich, obwohl sie einigermaßen ausführlich ist, doch nicht verdrießen lassen, sie hier wiederzugeben, weil sie diese ganze Frage mit höchster Deutlichkeit klarmacht: „Ich habe die Erde gemacht, spricht der Herr, und Menschen und Vieh, so auf Erden sind, durch meine große Kraft und meinen ausgestreckten Arm und gebe sie, an wen es gut scheint in meinen Augen. Nun aber habe ich alle diese Lande gegeben in die Hand meines Knechtes Nebukadnezar, und sollen ihm dienen alle
Völker und großen Könige, bis daß die Zeit seines Landes auch komme. Welches Volk aber und Königreich dem König zu Babel nicht dienen will, solch Volk will ich heimsuchen mit Schwert, Hunger und Pestilenz. Darum so dienet dem König zu Babel, so werdet ihr lebendig bleiben“ (Jer. 27,5-6.17; nicht ganz Luthertext). Da sehen wir, mit welchem Gehorsam der Herr jenen garstigen, wilden Tyrannen verehrt wissen wollte, und zwar aus keinem anderen Grunde, als weil er die Königswürde innehatte. Eben dies aber bedeutete: er war durch himmlischen Beschluß auf den Königsthron gesetzt und zu königlicher Majestät erhoben, die zu verletzen ein Frevel wäre. Wenn uns das aber beständig vor Seele und Augen steht, daß durch den nämlichen Ratschluß (Gottes), kraft dessen die Autorität der Könige (allgemein) aufgerichtet wird, auch die aller übelsten Könige eingesetzt werden, dann werden uns nie und nimmer solche aufrührerischen Gedanken in den Sinn kommen, man müsse den König nach seinen Verdiensten behandeln und es sei nicht billig, daß wir uns einem Menschen gegenüber als Untertanen erwiesen, der sich uns gegegenüber nicht als König erwiese.
IV,20,28
Es wäre vergebens, wenn hier jemand den Einwand machte, jenes Gebot sei den Israeliten eigentümlich gewesen. Denn es ist zu beachten, welchen Grund der Herr nennt, um es zu bekräftigen. „Ich habe dem Nebukadnezar das Reich übergeben“, sagt er, „darum dienet ihm und lebet“ (Jer. 27,17; vgl. Vers 6; nicht Luthertext, ungenau). Wenn es also feststeht, daß das Königtum jemandem übertragen ist, so wollen wir nicht daran zweifeln, daß wir ihm dienen sollen, er mag sein, wer er will. Und sobald der Herr jemanden zu königlicher Hoheit erhebt, bezeugt er uns damit seinen Willen: er will, daß er königlich regiert! Darüber nämlich bestehen allgemeine Zeugnisse der Schrift. So sagt Salomo im achtundzwanzigsten Kapitel (der Sprüche): „Um der Ungerechtigkeit des Landes willen sind der Fürsten viele“ (Spr. 28,2; nicht Luthertext). Und ebenso sagt Hiob im zwölften Kapitel: „Er löst auf der Könige Zwang und bindet wiederum mit einem Gurt ihre Lenden“ (Hiob 12,18; nicht ganz Luthertext). Ist das aber ausgemacht, so bleibt nichts übrig, als daß wir „dienen und leben“ (Jer. 27,17).
Es steht bei dem Propheten Jeremia auch noch eine weitere Weisung des Herrn, in der er seinem Volke befiehlt, es solle „den Frieden“ Babels suchen, der Stadt, nach der es gefangen weggeführt worden war, und es sollte zu ihm für sie beten, weil ja in ihrem Frieden auch sein eigener Friede liegen würde (Jer. 29,7). Sieh da, die Israeliten, denen man all ihr Hab und Gut weggenommen hatte, die man aus ihren Häusern herausgerissen, in die Verbannung weggeführt und in elende Knechtschaft geworfen hatte – die bekommen also die Weisung, für das Wohlergehen des Siegers zu beten! Und das nicht in der Weise, wie uns sonst befohlen wird, für unsere Verfolger im guten Sinne zu beten (vgl. Matth. 5,44), sondern damit ihm das Reich unversehrt und friedlich bewahrt werde, damit sie auch selbst unter ihm glücklich lebten! So hielt auch David, als er bereits durch Gottes Anordnung zum König bestimmt und mit seinem heiligen Öle gesalbt war und obwohl er ohne seine Schuld von Saul unwürdig verfolgt wurde, trotzdem das Haupt seines Verfolgers für unantastbar, weil der Herr es durch die Königswürde geheiligt hatte. „Das sei ferne von mir“, sprach er, „daß ich im Angesicht des Herrn an meinem Herrn, dem Gesalbten des Herrn, das tun sollte, daß ich meine Hand an ihn legte; denn er ist der Gesalbte des Herrn“ (1. Sam. 24,7; nicht Luthertext). Und ebenso: „Meine Seele hat dich verschont; denn ich sprach: ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des Herrn“ (1. Sam. 24,11; Anfang nicht Luthertext). Oder ebenso: „Wer will die Hand an den Gesalbten des Herrn legen und ungestraft bleiben? … So wahr der Herr lebt, wo der Herr nicht ihn schlägt oder seine Zeit kommt, daß er sterbe oder in einen Streit ziehe und komme um, so lasse der Herr ferne von mir sein, daß ich meine Hand sollte an den Gesalbten des Herrn legen“ (1. Sam. 26,9-11).
IV,20,29
Diese ehrerbietige und geradezu fromme Gesinnung sind wir allen unseren Oberen, bis zum letzten hin, schuldig, sie mögen nun schließlich geartet sein, wie sie wollen. Das wiederhole ich deshalb öfters, damit wir es lernen, nicht die Menschen selbst zu untersuchen, sondern uns daran genug sein zu lassen, daß sie nach dem Willen des Herrn jene Stellung einnehmen, der er selbst eine unverletzliche Majestät aufgeprägt und eingegraben hat.
Ja, wird man sagen, aber die Oberen haben auch ihren Untertanen gegenüber entsprechende Verpflichtungen. Das habe ich bereits zugegeben. Aber wenn man von da aus zu der Ansicht kommt, man brauche nur einer gerechten Herrschaft untertänig zu sein, so vollzieht man eine törichte Beweisführung. Denn durch gegenseitige Verpflichtungen sind auch Mann und Frau, Eltern und Kinder aneinander gebunden. Wenn nun die Eltern und Ehegatten ihre Pflicht vernachlässigen, wenn sich also die Eltern ihren Kindern gegenüber, die sie doch nicht „zum Zorn reizen“ dürfen (Eph. 6,4), als dermaßen hart und abstoßend erweisen, daß sie sie durch ihr eigensinniges Wesen über alle Maßen quälen, und wenn die Männer ihre Ehefrauen, die sie doch liebhaben und als zerbrechliche Gefäße schonen sollen (Eph. 5,25; 1. Petr. 3,7), auf die schmählichste Weise behandeln – sollen dann die Kinder ihren Eltern oder die Frauen ihren Männern etwa weniger untertan sein? Nein, sie werden ihnen auch dann unterstellt, wenn sie böse und pflichtvergessen sind.
Ja, es sollen doch alle lieber danach trachten, daß sie nicht etwa „nach dem Sack schauen, den der andere auf dem Rücken trägt“ (nach Catull), das heißt: daß sich nicht die einen um die Pflichten der andern bekümmern, sondern jeder sich allein das angelegen sein läßt, was seines eigenen Amtes ist. Gilt das aber, so muß es vor allem bei denen in Kraft stehen, die unter die Gewalt anderer gestellt sind. Wenn wir also von einem harten Fürsten grausam gemartert, von einem habgierigen und ausschweifenden raubgierig ausgeplündert, von einem faulen vernachlässigt oder schließlich von einem gottlosen und frevlerischen um unserer Frömmigkeit willen gequält werden, so soll uns zunächst die Erinnerung an unsere Missetaten ins Gedächtnis kommen, die unzweifelhaft durch dergleichen Geißeln des Herrn gezüchtigt werden (Dan. 9,7). Dann wird die Demut unsere Ungeduld zügeln. Danach soll uns auch der Gedanke kommen, daß es nicht bei uns steht, gegen derartige Übel Abhilfe zu schaffen, sondern daß uns nichts anderes übrigbleibt, als die Hilfe des Herrn anzurufen, in dessen Hand die Herzen der Könige sind und die Wechsel der Reiche (Spr. 21,1). Er ist der Gott, der da stehn wird in der Versammlung der Götter und wird Richter sein unter den Göttern (Ps. 82,1). Er ist der Gott, vor dessen Angesicht alle Könige und alle Richter der Erde dahinfallen und vergehen, die nicht seinen Gesalbten geküßt haben (Ps. 2,10.12), die unbillige Gesetze erlassen haben, um die Armen im Gericht zu unterdrücken, der Sache der Geringen Gewalt anzutun, um die Witwen zum Raube zu nehmen und die Waisen zur Beute (Jes. 10,1f.).
IV,20,30
Hier offenbart sich nun Gottes wunderbare Güte, Macht und Vorsehung. Denn bald erweckt er aus seinen Knechten öffentliche Erretter und rüstet sie mit seinem Auftrag aus, um eine mit Schandtaten beladene Herrschaft zur Strafe zu ziehen und das auf manch ungerechte Weise unterdrückte Volk aus seiner elenden Qual zu befreien, bald bestimmt er dazu auch die Wut von Menschen, die bei solcher Rettungstat etwas anderes im Schilde führen und etwas anderes ins Werk setzen. So hat er das Volk Israel aus der Tyrannei des Pharao durch Mose (Ex. 3,7-10), aus der Gewaltherrschaft Kusans, des Königs von Syrien, durch Othniel (Richter 3,9) und aus manch anderer Knechtschaft durch andere Könige oder Richter zur Freiheit führen lassen. So dämpfte er die Hoffart von Tyrus durch die Ägypter, die Frechheit der Ägypter durch die Assyrer, die Roheit der Assyrer durch die Chaldäer, das Selbstvertrauen Babylons durch die Meder und, als Cyrus die Meder
bereits unterworfen hatte, durch die Perser. Die Undankbarkeit und die gottlose Halsstarrigkeit der Könige von Juda und Israel aber, die sie angesichts der vielen Wohltaten bewiesen, die er ihnen gewährt hatte, die hat er bald durch die Assyrer, bald durch die Babylonier gebändigt und niedergeschlagen.
Freilich geschah das nicht alles in der gleichen Weise. Denn jene ersteren (Mose, die Richter usw.) waren durch eine rechtmäßige Berufung Gottes zur Ausrichtung solcher Taten herbeigerufen worden, und wenn sie also gegen Könige zu den Waffen griffen, so verletzten sie damit in keiner Weise jene Majestät, die den Königen durch Gottes Anordnung beigegeben ist, sondern sie hielten, da sie vom Himmel herab gewappnet waren, die geringere Gewalt kraft der größeren im Zaum, so wie auch die Könige das Recht haben, gegen ihre Statthalter vorzugehen. Die letzteren aber wurden zwar durch Gottes Hand zu dem bestimmt, was ihm gefallen hatte, und richteten, ohne es zu wissen, sein Werk aus, aber in ihrem Herzen lebte doch kein anderer Gedanke als der, eine Freveltat zu tun.

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