Institutio - Tag 363

IV,20,22

 

Die erste Pflicht der Untertanen gegenüber ihrer Obrigkeit besteht darin, daß sie von ihrem Amt eine höchst ehrerbietige Meinung haben – denn sie erkennen ja, daß es eine von Gott auf die Obrigkeit übertragene Rechtsgewalt ist – und sie daraufhin als Gottes Dienerin und Abgesandte aufnehmen und ehren. Denn man kann Leute finden, die sich ihrer Obrigkeit durchaus gehorsam erweisen und die nicht möchten, es wäre keine da, der man gehorchen könnte, weil sie eben wissen, daß es so dem öffentlichen Wohl nützlich ist – die aber von den Obrigkeiten selber die Ansicht haben, als seien sie notwendige Übel. Petrus aber verlangt etwas mehr von uns, wenn er uns gebietet, den König zu ehren (1. Petr. 2,17), auch Salomo, wenn er die Weisung gibt, Gott und den König zu fürchten. Denn der erstere versteht unter dem Wörtlein „Ehren“ eine aufrichtige und lautere Hochschätzung, und wenn Salomo den König mit Gott zusammen nennt, so zeigt er damit, daß er von einer heiligen Ehrwürdigkeit und Hoheit erfüllt ist. Herrlich ist auch der Spruch bei Paulus: „Darum ist’s not, Untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen“ (Röm. 13,5). Damit meint er: die Untertanen sollen nicht allein von der Angst vor den Fürsten und Oberen dazu gebracht werden, sich ihnen gegenüber in der Unterwerfung zu erhalten – so wie man sich einem bewaffneten Feinde zu unterwerfen pflegt, wenn man sieht, daß im Falle des Widerstandes die Vergeltung unmittelbar bereitsteht –, nein, sie sollen es tun, weil sie Gott selbst den Gehorsam leisten, den sie ihnen erweisen, weil ja ihre Gewalt von Gott kommt.

 

Ich rede dabei nicht von Personen, als ob die Maske der Würde die Torheit oder die Faulheit oder die Grausamkeit oder einen nichtsnutzigen und von Schandtaten erfüllten Lebenswandel verdeckte und dadurch den Lastern das Lob von Tugenden verschaffte. Nein, ich behaupte, daß der Stand selbst auf Wert-

haltung und Ehrerbietung gebührenden Anspruch hat, so daß also alle, die ein obrigkeitliches Amt haben, mit Rücksicht auf ihre vorgesetzte Stellung bei uns in Wert stehen und Verehrung erhalten sollen.

 

 

 

IV,20,23

 

Daraus ergibt sich dann weiter auch das zweite, nämlich, daß die Untertanen aus einer Gesinnung heraus, die bereit ist, der Obrigkeit gegenüber ihre Pflicht zu tun, ihr auch den schuldigen Gehorsam zu beweisen haben, ob es nun gilt, ihren Erlassen zu gehorchen oder die Abgaben zu entrichten oder die öffentlichen Dienste und Lasten zu übernehmen, die zur gemeinsamen Verteidigung dienen, oder irgendwelche sonstigen Anordnungen auszuführen. „Jede Seele“, sagt Paulus, „sei den übergeordneten Gewalten untertan … Denn wer der Gewalt widerstrebt, der leistet Widerstand gegen Gottes Ordnung …“ (Röm. 13,1f.; nicht Luthertext). „Erinnere sie“, schreibt der nämliche Paulus an Titus, „daß sie den Fürsten und der Obrigkeit untertan und gehorsam seien, zu allem guten Werk bereit seien …“ (Tit. 3,1). Und Petrus sagt: „Seid untertan aller menschlichen Schöpfung“ – oder besser, wie ich jedenfalls übersetze: „jeder menschlichen Ordnung“ – „um des Herrn willen, es sei dem König, als dem Obersten, oder den Hauptleuten, als die von ihm gesandt sind zur Rache über die Übeltäter und zu Lobe den Frommen“ (1. Petr. 2,13f.). Und damit weiterhin die Untertanen ein Zeugnis dafür geben, daß sie nicht Untertänigkeit heucheln, sondern aufrichtig und von Herzen untertänig sind, so fügt Paulus noch hinzu, sie sollten Gott das Heil und Wohlergehen derer anbefehlen, unter denen sie leben. „So ermahne ich nun“, sagt er, „daß man vor allen Dingen zuerst tue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit, auf daß wir ein ruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit“ (1. Tim. 2,1f.).

 

Und hier soll sich auch niemand täuschen. Wenn man nämlich der Obrigkeit nicht widerstreben kann, ohne sich zugleich Gott zu widersetzen, so ist, selbst wenn es den Anschein hat, als könnte man die waffenlose Obrigkeit ungestraft verachten, doch Gott gewappnet, um die ihm widerfahrene Verachtung nachdrücklich zu bestrafen.

 

In diesen Gehorsam begreife ich außerdem auch die Mäßigung mit ein, die sich amtlose („private“) Leute im öffentlichen Leben auferlegen müssen, damit sie sich nicht unberufen in öffentliche Dinge einmischen oder der Obrigkeit unüberlegt ins Amt greifen und auch sonst öffentlich durchaus nichts ins Werk setzen. Wenn an der öffentlichen Ordnung etwas gebessert werden muß, so sollen sie nicht selbst Lärm machen, auch nicht die Hand ans Werk legen, die ihnen allen in diesem Stück geziemenderweise gebunden sein muß, nein, sie sollen die Sache der Obrigkeit zur Kenntnis bringen, die hier allein ungebundene Hände hat. Ich verstehe das aber so: sie sollen nichts wagen, ohne einen Auftrag dazu zu haben; denn sobald der Befehl des Oberen hinzukommt, sind auch sie mit öffentlicher Autorität ausgerüstet. Wie man nämlich im allgemeinen die Ratgeber des Fürsten als seine Ohren und Augen zu bezeichnen pflegt, so wäre es auch nicht abwegig, wenn jemand behauptete, des Fürsten Hände seien die, die er durch seinen Auftrag eingesetzt hat, um seine Angelegenheiten zu besorgen.

 

 

 

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Da wir nun bisher einen im obrigkeitlichen Amt stehenden Menschen beschrieben haben, der in Wahrheit ist, was er heißt, nämlich „Vater des Vaterlandes“ und, wie der Dichter sagt, „Hirte des Volkes“, „Wächter des Friedens“, „Beschützer der Gerechtigkeit“ und „Wahrer der Unschuld“, so wäre der, dem solche Herrschaft nicht paßte, verdientermaßen für wahnwitzig zu achten.

 

Nun bieten aber fast alle Jahrhunderte Beispiele dafür, daß es auch andere Fürsten gibt. Die einen setzen sich unbekümmert über alles hinweg, für das sie eigentlich mit Fleiß sorgen sollten, und leben fern von aller Sorge schlaff ihrem

Vergnügen. Andere sind auf ihren eigenen Vorteil aus und geben deshalb alle Rechte, Vorrechte, Urteile und Rechtsurkunden als feile Ware in Verkauf. Andere rauben dem armen Volk alles Geld, das sie dann hernach in sinnloser Freigebigkeit verschwenden. Wieder andere plündern die Häuser aus, schänden Jungfrauen und Eheweiber, schlachten die Unschuldigen hin und betreiben damit also reine Räuberei.

 

Daß man nun aber solche Leute als Fürsten anerkennen soll, deren Befehl man, soweit es erlaubt ist, gehorchen muß, davon kann man viele Leute nicht überzeugen. Denn in solcher Würdelosigkeit und inmitten solcher Schandtaten, die nicht nur mit der Pflicht der Obrigkeit, sondern auch mit der eines Menschen so gar nichts zu tun haben, sehen sie keinerlei Erscheinung des Ebenbildes Gottes, das doch an der Obrigkeit aufleuchten sollte. Sie bekommen keine Spur von jener „Dienerin Gottes“ zu sehen, die den Guten zu Lobe und den Bösen zur Strafe gegeben war (Röm. 13,4). Und weil es so ist, deshalb erkennen sie in einem solchen Fürsten auch nicht jenen Oberen, dessen Würde und Autorität uns die Schrift anbefiehlt. Sicherlich ist dem Menschenherzen allezeit das Empfinden angeboren gewesen, daß man gegen die Tyrannen mit ebensoviel Haß und Verabscheuung vorgehen muß, wie man den rechtmäßigen Königen mit Liebe und Verehrung begegnen soll.

 

 

 

IV,20,25

 

Wenn wir aber auf Gottes Wort schauen, so wird es uns weiter führen, so daß wir nicht nur der Herrschaft solcher Fürsten untertänig sind, die ihr Amt gegen uns rechtschaffen und mit gebührender Treue wahrnehmen, sondern vielmehr aller, die im Regiments sitzen, sie mögen es nun führen, wie sie wollen, ja selbst, wenn sie nichts weniger leisten, als was die Pflicht der Fürsten gebietet. Denn obwohl der Herr bezeugt, daß die Obrigkeit die höchste Gabe seiner Freundlichkeit ist, um die Wohlfahrt der Menschen zu erhalten, und obwohl er den Obrigkeiten selbst ihr Gebiet vorschreibt, so erklärt er doch zugleich, daß sie alle, mögen sie nun geartet sein, wie sie wollen, ihre Herrschaft allein von ihm haben. Die nun, die ihre Herrschaft zum öffentlichen Wohl führen, so sagt er uns weiter, die sind die wahren Beispiele und Beweise seiner Freundlichkeit, die aber ungerecht und zügellos herrschen, die sind von ihm erweckt worden, um die Ungerechtigkeit des Volkes zu strafen – alle aber sind gleichermaßen mit jener heiligen Majestät ausgerüstet, mit der er die rechtmäßige Gewalt ausgestattet hat.

 

Ich will nicht weitergehen, ehe ich dafür einige sichere Zeugnisse vorgebracht habe.

 

Es geht nun aber bei unserer Bemühung nicht um den Beweis dafür, daß ein gottloser König des Herrn Zorn über das Land ist (Hiob 34,30 nach der lateinischen Übersetzung, der Vulgata; Hos. 13,11; Jes. 3,4; 10,5; Deut. 28,29). Denn ich glaube nicht, daß jemand dasein wird, der das bestreitet, und außerdem wäre auf diese Weise von solchem König nicht mehr gesagt als von einem Räuber, der einem Hab und Gut nimmt, von einem Ehebrecher, der einem das Ehebett befleckt, oder von einem Meuchelmörder, der einen umbringen will; denn alle derartigen Nöte rechnet die Schrift zu Gottes Fluch.

 

Nein, wir wollen uns vielmehr bemühen, etwas nachzuweisen, was dem menschlichen Verstande nicht gar so schnell eingeht, nämlich daß in einem ganz üblen und jeglicher Ehre völlig unwürdigen Menschen, der nur die öffentliche Gewalt innehat, doch jene herrliche, göttliche Macht liegt, die der Herr in seinem Wort den Dienern seiner Gerechtigkeit und seines Gerichts übertragen hat, und daß dieser deshalb auch – soweit es dem öffentlichen Gehorsam anbetrifft – von den Untertanen die gleiche Ehrerbietung und Wertschätzung erfahren soll, die sie dem besten König erweisen würden, wenn er ihnen gegeben würde.

 

IV,20,26

 

In erster Linie möchte ich, daß die Leser die Vorsehung Gottes beachteten und fleißig im Auge behielten, die uns in der Schrift nicht ohne Ursache so oft ins Gedächtnis gerufen wird, und seine besondere Wirksamkeit, kraft deren er die Königreiche verteilt und die Könige einsetzt, die er will. Bei Daniel lesen wir: „Der Herr ändert die Zeiten und den Wechsel der Zeiten; er setzt Könige ab und setzt Könige ein“ (Dan. 2,21; nicht ganz Luthertext). Und ebenso: „Auf daß die Lebendigen erkennen, daß der Höchste Gewalt hat über der Menschen Königreiche und gibt sie, wem er will“ (Dan. 4,14). Und obgleich die Schrift immer wieder von vergleichen Sprüchen übervoll ist, sprudelt sie doch die Prophetie des Daniel in besonderem Maße aus sich hervor. Nun weiß man genugsam, was für ein König Nebukadnezar gewesen ist, der Jerusalem erobert hat, nämlich ein wackerer Eroberer und Verwüster von anderer Leute Land. Trotzdem versichert der Herr bei Ezechiel, daß er ihm das Land Ägypten gegeben habe für den Gehorsam, den er ihm bei der Verwüstung jenes Landes erwiesen hatte (Ez. 29,19). Und zu diesem König sprach Daniel: „Du, König, bist ein König aller Könige, dem der Gott des Himmels ein mächtiges und starkes und herrliches Reich gegeben hat; dir, sage ich, hat er es gegeben, dazu auch alle Länder, in denen die Menschenkinder wohnen, die Tiere auf dem Felde und die Vögel unter dem Himmel, die hat er dir in die Hand gegeben und dich zum Herrscher über sie gemacht“ (Dan. 2,37f.; nicht Luthertext). Und wiederum sagt er zu seinem Sohne Belsazar: „Gott der Höchste hat deinem Vater Nebukadnezar Königreich, Macht, Ehre und Herrlichkeit gegeben. Und bei solcher Macht, die ihm gegeben war, fürchteten und scheuten sich vor seinem Anblick alle Völker, Stämme und Zungen“ (Dan. 5,18f.; nicht ganz Luthertext). Wenn wir hören, daß solch ein König von Gott eingesetzt ist, so wollen wir uns zugleich auch jene himmlischen Weisungen wieder vor die Seele stellen, die uns gebieten, den König zu ehren und zu fürchten – und dann werden wir uns nicht scheuen, auch dem nichtsnutzigsten Tyrannen den Rang zugute zu halten, dessen ihn der Herr gewürdigt hat. Als Samuel dem Volke Israel ankündigte, was es sich von seinen Königen gefallen lassen müßte, da sagte er: „Das wird des Königs Recht sein, der über euch herrschen wird: eure Söhne wird er fortnehmen und sie an seinen Wagen stellen und sie als seine Reiter verwenden, er wird sie seinen Acker bauen, seine Ernte einholen und seine Waffen schmieden lassen. Eure Töchter aber wird er nehmen, daß sie Salbenbereiterinnen, Köchinnen und Bäckerinnen seien. Eure besten Äcker und Weinberge und Ölgärten schließlich wird er nehmen und seinen Knechten geben. Dazu von eurer Saat und euren Weinbergen wird er den Zehnten nehmen und seinen Kämmerern und Knechten geben. Und eure Knechte und Mägde und Esel wird er nehmen und seine Geschäfte damit ausrichten. Von euren Herden wird er den Zehnten nehmen, und ihr müßt seine Knechte sein“ (1. Sam. 8,11-17; nicht durchweg Luthertext). Sicherlich würden die Könige das nicht mit Recht getan haben, wo sie doch das Gesetz aufs beste zu aller Mäßigkeit unterwies (Deut. 17,16ff.); aber es heißt doch ein „Recht über das Volk“, das nun solchem „Recht“ gehorchen mußte und sich ihm nicht widersetzen durfte. Es ist, wie wenn Samuel gesagt hätte: die Willkür der Könige wird wohl bis zu solcher Ungebundenheit kommen – und es wird nicht in eurer Macht stehen, sie in Schranken zu halten; euch wird vielmehr nur das eine übrigbleiben, ihre Befehle zu empfangen und ihnen aufs Wort zu gehorchen!

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