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Jetzt bleibt uns noch übrig zu untersuchen, was wir uns an letzter Stelle vorgenommen hatten, nämlich, was der allgemeinen Gemeinschaft der Christen aus Gesetzen, Gerichten und Obrigkeiten für ein Nutzen erwächst. Damit hängt dann auch eine weitere Frage zusammen, nämlich was amtlose Leute der Obrigkeit zu leisten schuldig sind und wie weit der Gehorsam gehen soll.
Sehr viele Leute haben den Eindruck, unter Christen sei das Amt der Obrigkeit überflüssig, weil sie ihre Hilfe ja doch nicht in Frömmigkeit anrufen könnten, da ihnen eben verboten sei, Rache zu nehmen, ein Gericht anzurufen und Prozesse zu führen. Demgegenüber bezeugt nun aber Paulus klar und deutlich, daß die Obrigkeit „Gottes Dienerin“ ist, uns zu gut (Röm. 13,4), und daraus ersehen wir, daß es von Gott aus so angeordnet ist, daß wir durch ihre Hand und ihre Hilfe gegen die Bosheit und die Ungerechtigkeit frevelhafter Menschen verteidigt werden und so ein friedliches und sicheres Leben führen (1. Tim. 2,2). Nun ist uns die Obrigkeit aber vergebens vom Herrn zum Schutze gegeben, wenn es uns nicht freisteht, von solcher Wohltat Gebrauch zu machen, und daraus ergibt sich deutlich, daß wir sie auch um Hilfe bitten und anrufen können, ohne damit unfromm zu sein.
Hier muß ich mich nun mit einer doppelten Art von Menschen befassen.
(1) Es gibt nämlich viele, die von einer solch wilden Lust zum prozessieren entbrannt sind, daß sie keine Ruhe bei sich haben, wenn sie nicht mit anderen im Streite liegen. Ihre Prozesse aber führen sie mit tödlich bitterem Haß und mit wahnwitziger Gier, Rache zu nehmen und Schaden zu tun, und treiben sie in unversöhnlicher Halsstarrigkeit bis zum Untergang ihres Widersachers. Um nun den Eindruck zu erwecken, als täten sie nichts anderes, als was sie mit Recht tun dürften, so verteidigen sie solche Verdrehtheit mit dem Vorwand, sie suchten ihr Recht. Aber wenn es erlaubt ist, mit dem Bruder vor Gericht zu gehen, so darf man ihn doch nicht gleich hassen, darf sich nicht von wütender Schadgier gegen ihn hinreißen lassen und ihn nicht halsstarrig verfolgen!
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Solche Leute sollen also wissen: gerichtliches Vorgehen ist recht, wenn man den rechten Gebrauch davon macht. Der Kläger aber wird bei seiner Klage und ebenso der Angeklagte bei seiner Verteidigung den rechten Gebrauch innehalten, wenn beide folgendes beachten: ist der Beschuldigte vor Gericht gefordert, so soll er sich an dem festgesetzten Tage einstellen und seine Sache ohne Bitterkeit mit den ihm möglichen Entschuldigungsgründen verteidigen, aber stets allein in der Gesinnung, das, was sein ist, kraft des Rechtes zu schützen; der Kläger aber, der unbillig an Leben oder Gut bedrängt wird, soll sich in die Obhut der Obrigkeit begeben, seine Klage darlegen und das, was billig und gut ist, fordern, aber völlig ohne die Gier, zu schaden oder Rache zu nehmen, ohne Schärfe und Haß, ja, viel eher bereit, auf das Seine zu verzichten und alles Mögliche zu erdulden, als sich etwa von feindseliger Gesinnung gegen seinen Widersacher leiten zu lassen. Wo die Herzen dagegen vom Übelwollen übergossen, vom Neid verderbt sind, wo sie vor Zorn brennen und Rache schnauben oder wo sie schließlich dermaßen von der Kampfeshitze entflammt sind, daß sie der Liebe vergessen, da kann die gerichtliche Austragung auch der gerechtesten Sache nicht anders als gottlos sein. Denn bei allen Christenmenschen muß der Grundsatz feststehn: niemals kann jemand einen noch so billigen Rechtsstreit in gerechter Weise durchfechten, wenn er seinen Gegner nicht mit der gleichen Liebe und Freundlichkeit behandelt, wie wenn der strittige Fall bereits freundschaftlich erledigt und geschlichtet wäre. Vielleicht mag jemand einwerfen, eine solche Mäßigung käme vor Gericht so selten zum Vorschein, daß es geradezu ein Wunder wäre, wenn sie sich einmal fände. Ich gebe gewiß zu, daß, wie die Sitten dieser Zeiten nun einmal sind, selten ein Beispiel eines solchen Menschen, der seinen Prozeß recht führt, zu finden ist, aber trotzdem hört die Sache selbst, die durch kein hinzutretendes Übel verunreinigt wird, nicht auf, gut und rein zu sein. Wenn wir übrigens hören, daß die Hilfe der Obrigkeit eine heilige Gabe Gottes ist, so müssen wir uns um so eifriger davor hüten, daß sie durch unsere Schuld befleckt wird.
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(2) Es gibt aber andere, die alle gerichtlichen Streitigkeiten rundweg verdammen. Die sollen nun wissen, daß sie damit zugleich heilige Anordnung Gottes verwerfen und eine Gabe von der Art, die dem Reinen rein sein können (Tit. 1,15). Sie müßten sonst schon den Paulus einer Missetat beschuldigen, der die Schmähungen seiner Ankläger von sich wies und dabei auch ihre Verschlagenheit und Bosheit darlegte, der vor Gericht auf das Vorrecht Anspruch erhob, das ihm der Besitz des römischen Bürgerrechts gewährte, und der sich, als es nötig war, von einem unbilligen Statthalter auf den Richterstuhl des Kaisers berief (Apg. 22,1.25; 24,12; 25,10f.).
Es steht auch nicht im Wege, daß allen Christen die Rachgier untersagt ist (Lev. 19,18; Matth. 5,39; Deut. 32,35; Röm. 12,19). Die wollen auch wir von christlichen Gerichtshöfen ganz weit fernhalten! Denn wenn ein bürgerlicher Rechtsstreit zur Verhandlung steht, so geht nur der auf dem rechten Weg, der seine Sache in unschuldiger Einfalt dem Richter als dem öffentlichen Beschützer anbefiehlt und dabei an nichts weniger denkt, als Böses mit Bösem zu vergelten – denn das wäre eben rachgieriger Sinn. Oder wenn die Anklage auf Tod und Leben geht oder sonst einen ernsteren Fall betrifft, so verlangen wir einen Ankläger, der vor Gericht tritt, ohne daß er sich von hitziger Lust zur Strafe hat hinreißen oder von irgendeiner Verärgerung über persönliches Unrecht hat berühren lassen, sondern ausschließlich den Willen hat, die Anschläge eines gefährlichen Menschen zu verhindern, damit sie dem Gemeinwesen keinen Schaden tun. Denn wenn man den rachgierigen Sinn wegnimmt, dann gibt es keine Verfehlung gegen jenes Gebot, in dem den Christen die Rache untersagt wird.
Aber, so wird man einwenden, es wird den Christen doch nicht nur verboten, Rache zu begehren, sondern auch die Anweisung gegeben, auf die Hand des Herrn zu warten, der da verheißt, er wolle den Bedrückten und Angefochtenen als Rächer zur Seite stehen – wenn nun aber jemand für sich oder andere verlangt, die Obrigkeit solle ihnen zu Hilfe kommen, so kommt er jener ganzen Rache des himmlischen Schirmherrn zuvor. Tatsächlich aber ist es keineswegs so. Denn wir müssen daran denken, daß die Rache der Obrigkeit nicht die eines Menschen ist, sondern Gottes Rache, die er durch den Dienst eines Menschen – uns zugut, wie Paulus sagt (Röm. 13,4) – wirksam macht und ausübt.
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Ebensowenig stehen wir mit Christi Worten im Widerspruch, wenn er uns da gebietet, dem Übel nicht zu widerstreben, wenn er uns anweist, dem, der uns einen Schlag auf die linke (!) Backe gegeben hat, auch die rechte (!) hinzuhalten, und wenn er uns sagt, wir sollten dem, der uns den Rock nimmt, auch den Mantel lassen (Matth. 5,39f., zum Teil ungenau). Er will freilich an dieser Stelle die Herzen der Seinigen so stark von der Gier nach Wiedervergeltung abschrecken, daß sie es bereitwilliger ertragen würden, wenn das Unrecht an ihnen verdoppelt würde, als daß sie danach strebten, es zu vergelten. Von dieser Geduld aber führen auch wir sie nicht weg. Denn die Christen müssen in Wahrheit eine Art von Menschen sein, die dazu geboren ist, Schmähungen und Beleidigungen zu ertragen, die der Bosheit, dem Betrug und dem Gespött der übelsten Menschen ausgesetzt ist; ja, nicht nur dies, sondern sie müssen all dies Übel geduldig ertragen, das heißt von ganzem Herzen so geartet sein, daß sie sich, wenn sie gerade die eine Widerwärtigkeit erfahren haben, sogleich auf die nächste rüsten, sie müssen Leute sein, die sich für das ganze Leben nichts anderes versprechen als das Tragen eines dauernden Kreuzes. Unterdessen sollen sie denen, die ihnen Unrecht widerfahren lassen, Gutes tun, sollen segnen, die ihnen fluchen (Matth. 5,44), und, was ihr einziger Sieg ist, danach trachten, das Böse mit Gutem zu überwinden (Röm. 12,21). Kraft dieser Gesinnung sollen sie nicht „Aug’ um Auge, Zahn um Zahn“ begehren – so unterwiesen die Pharisäer ihre Jünger zum Begehren nach Rache –, nein, sie sollen es, wie wir von Christus erzogen werden, ertragen, daß ihnen der Leib zerstückelt und Hab und Gut hinterlistig entrissen wird, und zwar dergestalt ertragen, daß sie dergleichen Unrecht sogleich verzeihen und gern vergeben, wenn es ihnen soeben angetan worden ist (Matth. 5,39).
Aber diese Billigkeit und Mäßigung, die sie in ihrem Herzen tragen, wird sie doch nicht daran hindern, unbeschadet ihrer Freundlichkeit gegen ihre Widersacher die Hilfe der Obrigkeit zur Bewahrung ihrer Güter in Anspruch zu nehmen oder aus Eifer um das öffentliche Wohl die Bestrafung eines schuldigen und verderbenbringenden Menschen zu verlangen, von dem sie wissen, daß er nur durch den Tod gebessert werden kann. Es ist nämlich eine der Wahrheit entsprechende Auslegung, wenn Augustin erklärt, daß alle diese Weisungen das Ziel haben, daß der gerechte und fromme Mensch bereit ist, geduldig die Bosheit derer zu tragen, von denen er wünscht, daß sie gut würden, und zwar, damit die Zahl der Guten wachse, nicht aber der Gute sich durch gleiche Bosheit zur Zahl der Bösen hinzuzähle, – und wenn er weiterhin sagt, diese Gebote bezögen sich mehr auf die im Inneren sich vollziehende Zurüstung des Herzens als auf das Werk, das in der Öffentlichkeit geschieht, so daß also im Verborgenen des Herzens die Geduld samt dem Wohlwollen festgehalten würde, in der Öffentlichkeit aber das geschähe, das nach unserer Einsicht denen nutzen könnte, denen wir wohlwollen sollten (Brief 138, an Marcellinus).
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Falsch ist aber auch der weitere Einwand, den man hier zu machen pflegt, nämlich Paulus habe allgemein jegliche gerichtliche Streitigkeiten verurteilt (1. Kor. 6,5-8). Denn aus seinen Worten läßt sich leicht ersehen, daß in der Kirche der Korinther eine maßlose Prozeßwut herrschte, die
so weit ging, daß sie Christi Evangelium und die ganze Religion, die sie bekannten, dem Spott und den Schmähworten der Gottlosen aussetzten. In erster Linie tadelt Paulus an ihnen dies, daß sie durch die Maßlosigkeit ihrer Streitereien das Evangelium bei den Ungläubigen in Verruf brachten. Und dann auch dies, daß Brüder mit Brüdern auf diese Weise miteinander im Streite lagen. Denn sie waren so weit davon entfernt, ein ihnen vom anderen widerfahrenes Unrecht zu ertragen, daß die einen gierig nach dem Besitz der anderen lauerten und sie sich noch dazu gegenseitig herausforderten und Schaden zufügten. Gegen diese wahnwitzige Prozeßsucht fährt also der Apostel los, nicht aber einfach gegen jegliche Streitigkeiten.
Ja (wird man sagen), aber er erklärt doch, daß es überhaupt schon ein Laster oder eine Schwäche sei, daß sie nicht lieber an ihren Gütern Schaden litten, als sich bis zu Streitereien hin darum zu bemühen, sie zu behalten. Gewiß, aber es war doch so: sie ließen sich durch irgendwelche Schädigungen dermaßen leicht erregen, daß sie aus den geringsten Ursachen vor Gericht liefen und einen Prozeß anfingen, und Paulus sagt nun, das sei eben ein Anzeichen dafür, daß sie eine allzu erregbare und zur Geduld wenig bereite Gesinnung in sich trügen. Sicherlich müssen sich die Christen darum bemühen, allezeit lieber von ihrem Rechte Abstand zu nehmen, als vor Gericht zu gehen – denn da können sie schwerlich herauskommen, ohne daß ihr Herz recht erregt und zum Haß gegen den Bruder entbrannt ist. Wo dagegen jemand sieht, daß er seine Sache ohne Beeinträchtigung der Liebe schützen kann, während ihm deren Verlust einen schweren Schaden zufügen würde, da vergeht er sich, wenn er das tut, nicht gegen diesen Spruch des Paulus. Und schließlich: jedem wird, wie wir zu Beginn dargelegt haben, die Liebe den besten Rat geben, und wir stellen ohne Erörterung fest, daß alle Streitigkeiten, die ohne sie unternommen werden und über sie hinausgehen, ungerecht und gottlos sind.

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