Institutio – Tag 359

IV,20,8

 

Und wahrlich, es wäre sehr müßig, wenn amtlose (private) Leute darüber Erörterungen anstellen wollten, welches wohl an dem Ort, an dem sie leben, die beste Gestalt des bürgerlichen Regiments sein würde; denn solchen Leuten steht es nicht zu, über die Einrichtung dieser oder jener öffentlichen Ordnung zu beratschlagen. Zudem läßt sich hierüber auch nicht so einfach eine Entscheidung treffen, wofern man nicht unbesonnen handelt; denn ein wesentlicher Gesichtspunkt für diese Erörterung liegt in den jeweiligen Umständen. Wenn man nun die verschiedenen Gestalten des bürgerlichen Regiments abgesehen von den jeweiligen Umständen miteinander vergleicht, so dürfte es nicht leicht zu entscheiden sein, welche den größeren Nutzen bringt – so gleich sind die Bedingungen, unter denen sie miteinander im Wettbewerb stehen. Gar leicht kann das Königtum in Tyrannei abgleiten, nicht viel schwerer entartet die Macht der Vornehmsten zur Parteiherrschaft weniger, bei weitem am leichtesten aber kommt es von der Volksherrschaft zum Aufruhr.

 

Freilich, wenn man jene drei Regierungsformen, die die Philosophen aufstellen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) an und für sich betrachtet, so würde ich durchaus nicht leugnen, daß die Aristokratie oder ein aus ihr und der bürgerlichen Gewalt gemischter Zustand weit über allen anderen steht, zwar nicht aus sich heraus, sondern weil es sehr selten vorkommt, daß die Könige sich so viel Maß auferlegen, daß ihr Wille niemals von Recht und Gerechtigkeit abweicht, und weil sie ferner auch sehr selten mit solchem Scharfsinn und solcher Vorsicht begabt sind, daß jeder einzelne König soviel sieht, wie es zureichend ist. So bringt es also die Gebrechlichkeit und Mangelhaftigkeit der Menschen mit sich, daß es sicherer und erträglicher ist, wenn mehrere das Steuerruder halten, so daß sie also einander gegenseitig beistehen, sich gegenseitig belehren und ermahnen, und wenn sich einer mehr als billig erhebt, mehrere Aufseher und Meister da sind, um seine Willkür im Zaume zu halten. Das hat einerseits die Erfahrung selbst allezeit bewiesen, andererseits hat es auch der Herr mit seiner Autorität bekräftigt, indem er bei den Israeliten, als er sie, bis er in David das Ebenbild Christi hervortreten

ließ, in dem bestmöglichen Zustande halten wollte, eine Aristokratie einrichtete, die an die bürgerliche Regierungsform angrenzte. Und wie ich gerne zugebe, daß es keine glücklichere Art der Regierung gibt als die, wo die Freiheit die gebührende Mäßigung erfährt und in rechter Weise auf beständige Dauer eingerichtet ist, so halte ich auch die für die glücklichsten, denen es erlaubt ist, diesen Zustand zu genießen, und gebe zu, daß sie nichts tun, was ihrer Pflicht nicht entspräche, wenn sie sich wacker und beständig bemühen, ihn zu bewahren und aufrechtzuerhalten. Ja, die Obrigkeiten müssen mit höchster Anstrengung danach streben, daß sie es nicht zulassen, daß die Freiheit, zu deren Beschützern sie eingesetzt sind, in irgendeinem Stück gemindert, geschweige denn verletzt wird; wenn sie dabei zu nachlässig sind oder zu wenig Sorgfalt walten lassen, dann sind sie treulos in ihrem Amte und Verräter an ihrem Vaterlande.

 

Wenn dies nun aber solche, denen der Herr eine andere Regierungsform zugewiesen hat, auf sich übertragen, so daß sie dadurch aufgestachelt werden, eine Änderung haben zu wollen, so ist das nicht nur eine törichte und überflüssige, sondern auch eine durchaus schädliche Überlegung. Wenn man seine Augen nicht bloß auf ein einziges Gemeinwesen richtet, sondern zugleich den ganzen Erdkreis rundherum anschaut und betrachtet oder den Blick auch nur über weiter entfernte Gebiete schweifen läßt, so wird man sicher finden, wie es die göttliche Vorsehung nicht ohne Grund so eingerichtet hat, daß die verschiedenen Gebiete nach verschiedenen bürgerlichen Ordnungen regiert werden. Denn wie die Elemente nur durch ungleiche Mischung untereinander zusammenhängen, so werden auch diese verschiedenen Gebiete gewissermaßen durch ihre Ungleichheit aufs beste zusammengehalten. Allerdings, wer an des Herrn Willen genug hat, dem ist auch all dies unnötig zu sagen. Denn wenn es ihm gefallen hat, Könige über die Königreiche, Rate und Ratsherren über die freien Gemeinwesen zu stellen, so ist es unsere Pflicht, uns allen denen gegenüber, die er über die Orte gesetzt hat, an denen wir leben, gehorsam und untertänig zu erweisen.

 

 

 

IV,20,9

 

Nun haben wir an dieser Stelle noch kurz darzulegen, was für eine Amtspflicht die Obrigkeit nach der Beschreibung des Wortes Gottes hat und in welchen Dingen diese besteht. Daß sich diese Amtspflicht auf beide Tafeln des Gesetzes erstreckt, das könnte man, wenn es die Schrift nicht lehrte, bei den weltlichen Schriftstellern erfahren. Denn keiner hat über die Amtspflicht der Obrigkeiten, über die Gesetzgebung und die öffentliche Ordnung Erörterungen angestellt, der nicht mit der Religion und der Gottesverehrung den Anfang machte. Und so haben sie alle bekannt, daß keine bürgerliche Ordnung glücklich eingerichtet werden kann, wenn nicht an erster Stelle die Sorge für die Frömmigkeit steht, und daß alle Gesetze verkehrt sind, die Gottes Recht beiseite lassen und allein für die Menschen sorgen. Da also bei allen Philosophen die Religion auf der höchsten Stufe steht und man das auch allezeit bei allen Völkern in allgemeiner Übereinstimmung so gehalten hat, so sollten sich christliche Fürsten und Obrigkeiten ihrer Trägheit schämen, wenn sie sich dieser Fürsorge nicht mit Eifer widmen wollten. Auch haben wir bereits gezeigt, daß ihnen diese Aufgabe von Gott in besonderer Weise auferlegt wird, wie es ja auch billig ist, daß sie ihre Mühe daran wenden, die Ehre dessen zu schützen und zu verteidigen, dessen Statthalter sie sind und durch dessen Wohltat sie ihre Herrschaft innehaben.

 

Deshalb werden auch die heiligen Könige in der Schrift ausdrücklich deshalb aufs höchste gepriesen, weil sie die verderbte oder hinfällig gewordene Verehrung Gottes wiederhergestellt oder für die Religion Sorge getragen haben, damit sie unter ihnen rein und unbeeinträchtigt blühte. Auf der anderen Seite aber zählt es die heilige Geschichte zu den Schäden der Anarchie, daß (öfters in

der Richterzeit) kein König in Israel war und deshalb „ein jeglicher tat, was ihn recht deuchte“ (Richt. 21,25).

 

Von da aus wird auch die Torheit derer widerlegt, die da wünschten, die Obrigkeit sollte unter Vernachlässigung der Sorge für Gott allein darin tätig sein, unter den Menschen Recht zu sprechen. Als ob Gott in seinem Namen Obere eingesetzt hätte, um irdische Streitigkeiten zu schlichten, dabei aber ausgelassen hätte, was doch von weit ernsterer Bedeutung ist, nämlich daß er selbst auf Grund der Vorschrift seines Gesetzes rein verehrt werde. Aber die Begierde, alles ungestraft neu zu machen, treibt unruhesüchtige Menschen so weit, daß sie wohl möchten, es würden alle Rächer der geschändeten Frömmigkeit aus dem Wege geräumt werden.

 

Was nun die zweite Tafel (des Gesetzes) angeht, so tut Jeremia den Königen kund: „Haltet Recht und Gerechtigkeit und errettet den Beraubten von des Frevlers Hand und schindet nicht die Fremdlinge, Witwen und Waisen und tut niemand Gewalt und vergießt nicht unschuldig Blut …“ (Jer. 22,3). In der gleichen Richtung geht die Ermahnung, die man im 82. Psalm liest: die Könige sollen dem Armen und Elenden Recht verschaffen, „den Geringen und Armen erretten“ und den Armen und Elenden aus der Hand des Bedrückers herausreißen (Ps. 82,3f.). Und Mose gab den Oberen, die er zu seiner Stellvertretung eingesetzt hatte, die Weisung mit: „Verhöret eure Brüder und richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdlinge. Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes“ (Deut. 1,16f.). Dabei lasse ich noch jene Worte aus, nach denen die Könige nicht viel Rosse halten, auch ihr Herz nicht an die Habgier hängen, sich nicht über ihre Brüder erheben, sondern alle Tage ihres Lebens fleißig dabei sein sollen, das Gesetz des Herrn zu überdenken (Deut. 17,16-20), die Richter sich nach keiner Seite neigen und keine Geschenke annehmen sollen (Deut. 16,19), und viel Ähnliches, das wir immer wieder in der Schrift zu lesen bekommen. Ich übergehe das, weil ich hier, bei der Darlegung der Amtspflicht der Obrigkeiten, nicht so sehr die Absicht habe, die Obrigkeiten selbst zu unterweisen, als vielmehr andere zu lehren, was Obrigkeiten sind und zu welchem Zweck sie Gott eingesetzt hat. Wir sehen also, daß sie zu Schützern und Verteidigern der öffentlichen Unschuld, Bescheidenheit, Ehrbarkeit und Ruhe bestellt werden, die nur ein einziges Streben haben sollen, nämlich für das gemeinsame Wohlergehen und den gemeinsamen Frieden aller zu sorgen. Ein Vorbild in solchen Tugenden gelobt David sein zu wollen, sobald er einmal den königlichen Thron bestiegen hat: er will nämlich in keine Schandtaten willigen, sondern die Übertreter, die Lästerer und Hoffärtigen verabscheuen, dagegen rechtschaffene und getreue Ratgeber von allen Seiten herbeiholen (Ps. 101).

 

Da die Obrigkeiten dies aber nicht zu leisten vermögen, wenn sie nicht die guten Leute gegen die Ungerechtigkeiten der Bösen schützen und den Bedrückten mit Hilfe und Schutz zur Seite stehen, so sind sie auch mit Macht gewappnet, um die offenkundigen Verbrecher und Übeltäter, durch deren Schlechtigkeit die öffentliche Ruhe gestört und in Aufruhr versetzt wird, streng in Schranken zu halten. Denn wir erfahren es durchaus, was Solon einst sagte, nämlich daß alle Gemeinwesen ihren Bestand durch Lohn und Strafe erhalten und daß bei deren Aufhebung die ganze Zucht in den Städten zusammenbricht und zunichte wird. Denn in den Herzen vieler Menschen wird die Sorge um Billigkeit und Recht erkalten, wenn für die Tugend nicht ihre Ehre bereitsteht, und die Willkür verbrecherischer Menschen kann nur durch Strenge und strafende Ahndung in Schranken gehalten werden. Diese bei-

den Stücke hat nun der Prophet zusammengefaßt, indem er den Königen und anderen Oberen gebietet, Recht und Gerechtigkeit zu tun (Jer. 21,12; 22,3). „Gerechtigkeit“ bedeutet dabei, die Unschuldigen in seine Hut zu nehmen, sie zu schirmen, zu schützen, zu verteidigen und frei zu machen. „Recht“ aber (oder Rechtsübung) bedeutet, sich der Vermessenheit der Gottlosen entgegenzustellen, ihre Gewalt zu dämpfen und ihre Verbrechen zu bestrafen.

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