IV,7,20
Damit nun dergleichen Verordnungen mehr Gewicht haben, so hat man fälschlicherweise die Namen alter Bischöfe (von Rom) untergeschoben, als ob die Dinge bereits von Anfang an so geregelt gewesen wären. Und dabei ist es doch mehr als gewiß, daß alles, was man dem Bischof von Rom mehr zumißt, als ihm nach unserem Bericht die alten Konzilien gegeben haben, neu und erst vor kurzer Zeit zusammengezimmert ist. Ja, man ist in seiner Unverschämtheit so weit gegangen, daß man ein Schreiben unter dem Namen des Patriarchen Anastasius von Konstantinopel herausgebracht hat, worin dieser bezeugt, es sei durch die alten Regeln festgelegt worden, daß auch in den entferntesten Provinzen nichts geschehen dürfte, das nicht zuvor an den römischen Stuhl berichtet worden sei (Decretum Gratiani II,9,3,12). Abgesehen davon, daß dies nun ganz sicher völlig erlogen ist, möchte ich doch fragen: wer wollte es glaubhaft finden, daß ein derartiger Lobpreis des römischen Stuhls ausgerechnet von dem ausgegangen wäre, der sein Widersacher war und mit ihm eifersüchtig um Ehre und Würde kämpfte? Aber diese Antichristen mußten eben notwendig zu einer derartigen Unsinnigkeit und Verblendung fortgerissen werden, daß ihre Nichtsnutzigkeit allen Menschen mit gesundem Verstand offenkundig ist, die nur ihre Augen aufmachen wollen. Die Verordnungsschreiben, die Gregor IX. gesammelt hat, dazu auch die „Clementinen“ und die „Extravagantes Martini“ lassen noch deutlicher und mit volleren Backen diese furchtbare Unbändigkeit und diese
geradezu zu barbarischen Königen passende Tyrannei allenthalben an den Tag treten. Aber das sind die Offenbarungsworte, nach denen die Römischen ihr Papsttum beurteilt wissen wollen! Daraus sind dann auch die herrlichen Grundsätze entstanden, die heutzutage im Papsttum allenthalben die Geltung von Offenbarungsworten haben, so etwa: der Papst könne nicht irren, der Papst sei den Konzilien übergeordnet, der Papst sei der allgemeine Bischof aller Kirchen und das oberste Haupt der Kirche auf Erden. Ich schweige von noch widersinnigeren Ungereimtheiten, die törichte Kirchenrechtsgelehrte in ihren Schulen ausplaudern – und doch stimmen diesen die römischen Theologen nicht nur zu, sondern sie bezeugen ihren Beifall, um ihrem Abgott zu schmeicheln!
VI,7,21
Ich will nicht nach schärfstem Recht mit ihnen umgehen. Gegen eine derart große Überheblichkeit könnte irgendein anderer einen Ausspruch des Cyprian setzen, den dieser gegenüber den Bischöfen anwandte, deren Konzil er leitete: „Niemand unter uns nennt sich einen ‚Bischof der Bischöfe’ oder zwingt seine Amtsgenossen mit tyrannischem Druck in die Notwendigkeit hinein, ihm Gehorsam zu leisten.“ Er (jener „andere“) könnte auch einwerfen, was man einige Zeit danach in Karthago beschlossen hat: niemand solle sich als Obersten der Priester oder als Ersten Bischof bezeichnen. Er könnte aus den Geschichtsbüchern viele Zeugnisse, aus den (Akten der) Synoden Kirchensatzungen und aus den Büchern der Alten viele Aussagen sammeln, in denen der Bischof von Rom zur Ordnung gezwungen wird.
Ich aber sehe davon ab, um nicht den Eindruck zu erwecken, als setzte ich ihnen gar zu scharf zu. Es sollen mir aber die besten Beschützer des römischen Stuhls antworten, wie sie die Stirn haben wollen, die Verteidigung des Titels „Allgemeinbischof” (Bischof der Gesamtkirche) zu wagen, wo sie doch sehen, daß dieser Titel von Gregor (I.) so oft mit feierlichem Fluch verdammt wird. Wenn das Zeugnis Gregors in Kraft sein soll, so erklären sie damit, daß sie ihren Bischof zum „Allgemeinbischof“ machen, zugleich, daß er der Antichrist ist!
Auch der Name „Haupt“ (der Kirche) war keineswegs gebräuchlicher. Denn Gregor sagt an einer Stelle so: „Petrus war das vornehmste Glied am Leibe (Christi); Johannes, Andreas und Jakobus waren die Häupter besonderer Gemeinden. Alle aber sind unter dem einen Haupte Glieder der Kirche; ja, die Heiligen vor der Zeit des Gesetzes, die Heiligen unter dem Gesetz, die Heiligen in der Gnade – sie alle machen den Leib des Herrn vollständig und sind in die Reihe der Glieder gestellt, und keiner von ihnen hat je gewollt, daß man ihn als ‚allgemein’ bezeichnete“ (Brief V,44).
Daß sich aber der Bischof von Rom die Macht zum Befehlen anmaßt, das ist gar wenig in Übereinstimmung mit einer Aussage, die Gregor an anderer Stelle macht. Als nämlich der Bischof Eulogius von Alexandria erklärte, er habe von Gregor einen „Befehl“ empfangen, da antwortete dieser in folgender Weise: „Dieses Wort ‚Befehl’, bitte ich, laßt mir nicht zu Gehör kommen; denn ich weiß, wer ich bin und wer ihr seid: ihr seid nach eurer Stellung meine Brüder, nach eurem Wandel meine Väter; ich habe also nicht befohlen, sondern ich habe mich bemüht zu zeigen, was mir nützlich erschienen ist“ (Brief VIII,29).
Daß der Papst seine Rechtsprechungsgewalt so grenzenlos ausdehnt, darin tut er nicht nur den übrigen Bischöfen, sondern auch jeder einzelnen Kirche schweres, fürchterliches Unrecht an; denn er reißt die Kirchen dermaßen auseinander und verstümmelt sie so, daß er aus ihren Bruchstücken seinen Stuhl erbaut.
Daß er sich ferner jedem Urteil entzieht und in tyrannischer Art dergestalt herrschen will, daß er die Willkür, die er selbst allein übt, als Gesetz ansieht, das ist jedenfalls zu unwürdig und von der kirchlichen Handlungsweise zu verschieden, als daß man es irgendwie ertragen könnte. Denn es steht nicht nur zum Empfinden der Frömmigkeit, sondern auch zu dem der Menschlichkeit in klaffendem Widerspruch.
IV,7,22
Um aber nicht genötigt zu sein, das einzelne durchzugehen und zu untersuchen, so wende ich mich abermals an die, die heutzutage als die besten und getreuesten Anwälte des römischen Stuhls gelten wollen, und frage sie, ob sie sich denn nicht schämen, den gegenwärtigen Zustand des Papsttums zu verteidigen; denn es steht fest, daß er hundertmal verderbter ist, als er es in den Zeiten Gregors oder Bernhards war, und doch hat selbst jener Zustand damals diesen heiligen Männern so sehr mißfallen. Gregor klagt immer wieder, er werde durch fremde Geschäfte über die Maßen hin und hergezerrt, unter dem Schein des Bischofsamtes sei er zur Welt zurückgeführt worden, und er müsse jetzt in seinem Amt so vielen Erdensorgen dienstbar sein, daß er sich nicht erinnern könne, in seinem früheren Laienstande je unter so viele geknechtet gewesen zu sein, er werde vom Gewirr weltlicher Geschäfte dermaßen erdrückt, daß sein Herz sich nicht zu den himmlischen zu erheben vermöchte, die vielen Wellen der Rechtssachen zerrütteten ihn, und die ungestümen Stürme des Lebens brächten ihn in Anfechtung, so daß er mit Recht sagen könnte: „Ich bin gekommen in die Tiefe des Meeres …” (Brief I,5; 1,7; 1,25; 1,24). Sicherlich konnte er mitten in solch irdischen Geschäften das Volk in Predigten unterweisen, ja, insonderheit ermahnen, sicherlich konnte er die, bei denen es sein mußte, noch strafen, die Kirche ordnen, den Amtsgenossen einen Rat geben und sie an ihre Pflicht mahnen; überdies blieb ihm auch noch einige Zeit zum Schreiben – und trotzdem beklagt er seine Not, weil er in die tiefste Tiefe des Meeres versunken sei. Wenn die Verwaltungsarbeit zu jener Zeit ein „Meer“ war, was wird man dann von dem gegenwärtigen Papsttum sagen müssen? Denn was haben sie noch Ähnliches miteinander? Hier gibt es keine Predigten, kein Sorgen für die Zucht, keinen Eifer um die Kirchen, keine geistliche Amtsaufgabe – kurz, hier ist nichts als die Welt. Und trotzdem preist man diesen Irrgarten, als ob sich nichts Geordneteres und Wohlbestellteres finden ließe!
Was für Klagen aber schüttet Bernhard aus, was für Seufzer läßt er vernehmen, indem er die Gebrechen seiner Zeit anschaut! Was würde er tun, wenn er unser Zeitalter ansähe, das da „eisern“ ist oder allenfalls gar noch schlimmer als Eisen? Was ist es da für eine Unverschämtheit, wenn man das, was alle Heiligen jederzeit einstimmig verworfen haben, halsstarrig als etwas Heiliges und Göttliches verteidigt, ja, nicht nur dies, sondern gar noch ihr Zeugnis zur Verteidigung eines Papsttums mißbraucht, das ihnen doch unzweifelhaft gänzlich unbekannt gewesen ist! Allerdings gebe ich bezüglich der Zeit Bernhards zu, daß damals die Verderbnis aller Dinge so groß gewesen ist, daß diese Zeit von der unseren nicht sehr verschieden war. Aller Scham aber entbehren solche Leute, die aus jener mittleren Zeit, nämlich der des Leo, des Gregor und ähnlicher Männer, irgendeinen Vorwand nehmen wollen. Denn diese Leute machen es genau so, wie wenn jemand zur Bestätigung der Alleinherrschaft der (römischen) Kaiser den alten Zustand des römischen Reiches loben wollte, das heißt: den Lobpreis der Freiheit dazu entlehnte, die Tyrannei zu zieren.
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Zum Schluß: selbst wenn man den Römischen alles dies schenken mag, so entsteht für sie doch abermals ein ganz neuer Streit, wenn wir leugnen, daß sich in Rom eine Kirche befinde, bei der solche Wohltaten ihren Platz haben könnten, und wenn wir ferner leugnen, daß es (dort) einen Bischof gibt, der solche Würdenvorrechte besäße. Nehmen wir einmal an, alle jene (vorigen) Behauptungen wären wahr – wir haben sie ihnen allerdings bereits aus der Hand geschlagen! -, nehmen wir also an, Petrus sei wirklich durch Christi Wort zum Haupt der gesamten Kirche eingesetzt worden, er habe die ihm übertragene Ehre dem römischen Stuhl übergeben, dies sei durch die Autorität der Alten Kirche festgelegt und durch lange Übung bestätigt, dem Bischof von Rom sei die oberste Gewalt alle Zeit einmütig von allen zuerkannt worden, er sei Richter über alle Rechtssachen wie auch über alle
Menschen, selbst dagegen dem Gericht keines Menschen unterworfen gewesen. Ja, die Römischen können noch mehr haben, wenn sie wollen – ich antworte jedenfalls mit dem einen Wort, daß all dies keinen Wert hat, wenn es in Rom keine Kirche und keinen Bischof gibt. Das müssen sie mir doch notwendig zugeben, daß etwas, das selbst keine Kirche ist, nicht die Mutter der Kirchen sein kann, und daß einer, der selbst kein Bischof ist, nicht der Oberste der Bischöfe sein kann. Wollen sie nun zu Rom den „apostolischen“ Stuhl haben? Dann müssen sie mir (dort auch) das wahre, rechtmäßige Apostelamt vorweisen! Wollen sie dort den obersten Bischof haben? Dann müssen sie mir auch einen Bischof vorweisen! Wie aber nun? Wo werden sie uns irgendeine erkennbare Gestalt der Kirche zeigen? Dem Namen nach tun sie das freilich, und sie führen die Kirche stets im Munde. Nun wird aber die Kirche sicherlich an ihren bestimmten Merkzeichen erkannt, und „Bistum“ ist der Name eines Amtes. Ich rede hier nicht vom Volke, sondern von dem Kirchenregiment selbst, das in der Kirche beständig zu sehen sein soll. Wo ist nun zu Rom das Amt nach der Art, wie es Christi Stiftung erfordert? Wir wollen uns an das erinnern, was oben von der Amtspflicht der Presbyter und Bischöfe gesagt wurde. Wenn wir das Amt der Kardinäle nach dieser Richtschnur messen, so müssen wir zugeben, daß sie nichts weniger sind als Presbyter. Und was der Bischof selber irgendwie Bischöfliches an sich haben soll, das möchte ich wohl wissen. Das erste Hauptstück beim Bischofsamt besteht darin, das Volk mit Gottes Wort zu unterweisen, das zweite, das diesem unmittelbar folgt, die Sakramente zu verwalten, und das dritte besteht darin, zu ermahnen und zu ermuntern, dazu auch die zu strafen, die sich vergehen, und das Volk in heiliger Zucht zu halten. Was von alledem tut der Bischof zu Rom? Ja, was gibt er wenigstens vor zu tun? Man soll mir also sagen, in welchem Sinne man einen Menschen für einen Bischof gehalten wissen will, der kein Stück seiner Amtspflicht auch nur mit dem kleinsten Finger, wenn auch gar nur zum Schein anrührt.

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