III,11,20
Vielleicht könnte sich aber jemand verwundern, warum denn Paulus das Gesetz in diese Erörterung hineinzieht und sich nicht einfach damit begnügt, von den Werken schlechthin zu sprechen. Da ist nun der Grund schnell festzustellen. Denn wenn die Werke so hoch geschätzt werden, so haben sie diesen Wert vielmehr aus Gottes Anerkennung, als aus ihrer eigenen Würdigkeit. Wer würde überhaupt wagen, Gott die Gerechtigkeit der Werke anzubieten, wenn Gott solche Gerechtigkeit nicht anerkennte? Wer würde für seine Werke gewissermaßen den verdienten Lohn zu verlangen sich erkühnen, wenn Gott ihn nicht verheißen hätte? Wenn also die Werke für würdig erachtet werden, als Gerechtigkeit zu gelten und demgemäß Lohn zu erlangen, so haben sie dies – aus Gottes Wohltun! Ja, sie haben überhaupt nur in einem Sinne Bedeutung, nämlich wenn der Mensch sie aus der Absicht heraus vollbringt, Gott durch sie seinen Gehorsam zu erzeigen. An einer anderen Stelle will der Apostel beweisen, daß Abraham gar nicht aus den Werken gerechtfertigt werden konnte, und er bringt dazu die Tatsache vor, daß ja das Gesetz erst ungefähr vierhundertunddreißig Jahre nach der Bundschließung (mit Abraham) gegeben worden ist (Gal. 3,17). Unkundige Leute mochten vielleicht über solch einen Beweis lachen, weil doch auch vor der Verkündigung des Gesetzes gerechte Werke möglich gewesen wären. Aber Paulus wußte, daß den Werken ausschließlich aus Gottes Zeugnis und Hochschätzung solche Bedeutung zukommen konnte, und deshalb nahm er es als zugestanden an, daß die Werke vor dem Gesetz keine rechtfertigende Kraft gehabt hätten. Jetzt sehen wir, warum er die Werke, wenn er ihnen die Rechtfertigung absprechen will, ausdrücklich des Gesetzes Werke nennt; denn einzig und allein an ihnen konnte ein Streit entstehen!
Zuweilen schließt er freilich auch alle Werke ohne jeglichen Zusatz aus. So zum Beispiel, wenn er erklärt, durch Davids Zeugnis werde die Seligkeit einem solchen Menschen zugesprochen, „welchem Gott zurechnet die Gerechtigkeit ohne Zutun der Werke“ (Röm. 4,6). Die Klüglinge können also mit keinerlei Sticheleien erreichen, daß wir von dem allgemeinen Ausschluß (jenlicher Werke) abgehen!
Vergebens ist es weiter, wenn sie in leichtsinniger Spitzfindigkeit vorwenden, wir würden „allein“ durch den Glauben gerechtfertigt, „der in der Liebe tätig ist“ (Gal. 5,6). In diesem Falle stützte sich also unsere Gerechtigkeit auf die Liebe. Wir geben zwar mit Paulus zu, daß uns kein anderer Glaube rechtfertigt als der, „der in der Liebe tätig ist“ (Gal. 5,6). Aber Paulus nimmt die rechtfertigende Kraft des Glaubens nicht aus diesem Tätigsein in der Liebe! Ja, der Glaube rechtfertigt uns nur aus einem einzigen Grunde, nämlich weil er uns an der Gerechtigkeit Christi Anteil gibt. Im anderen Falle würde alles, was Paulus mit solcher Schärfe behauptet, auseinanderbrechen. Er sagt: „Dem aber, der mit
Werken umgeht, wird der Lohn nicht aus Gnade zugerechnet, sondern aus Pflicht. Dem aber, der nicht mit Werken umgeht, glaubet aber an den, der den Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube gerechnet zur Gerechtigkeit“ (Röm. 4,4f.). Hätte er deutlicher sprechen können als so? Gerechtigkeit des Glaubens – das zeigt er uns – gibt es also nur da, wo keine Werke sind, die auf Lohn Anspruch haben, und der Glaube wird nur da zur Gerechtigkeit gerechnet, wo uns diese Gerechtigkeit aus unverdienter Gnade zuteil wird!
III,11,21
Wir haben nun oben in unserer Begriffsbestimmung gesagt, die Gerechtigkeit aus dem Glauben sei die Versöhnung mit Gott, die einzig und allein in der Vergebung der Sünden besteht. Jetzt wollen wir genauer zusehen, wie wahr das ist. Wir müssen dabei stets auf den Grundsatz zurückgehen, daß Gottes Zorn auf allen Menschen ruht, solange sie darin beharren, Sünder zu sein. Sehr fein hat das Jesaja deutlich gemacht: „Siehe, des Herrn Hand ist nicht zu kurz geworden, daß er nicht helfen könne, und seine Ohren sind nicht hart geworden, daß er nicht höre; sondern eure Untugenden scheiden euch und euren Gott voneinander, und eure Sünden verhüllen sein Angesicht vor euch, daß er euch nicht höre!“ (Jes. 59,1f.; Schluß nicht ganz Luthertext). Da hören wir es: die Sünde ist die Scheidung zwischen Mensch und Gott, sie wendet Gottes Blick von dem Sünder ab. Es kann auch nicht anders sein; denn es ist Gottes Gerechtigkeit fremd, mit der Sünde irgendwelche Gemeinschaft zu haben. Deshalb lehrt uns auch der Apostel, daß der Mensch Gottes Feind ist, bis er durch Christus wieder zu Gnaden kommt. Wenn also der Herr einen Menschen in seine Gemeinschaft aufnimmt, dann heißt es: er rechtfertigt ihn; denn er kann ihn nicht in Gnaden annehmen, kann auch keine Verbindung mit ihm eingehen, wenn er ihn nicht aus einem Sünder zu einem Gerechten macht. Ich setze nun hinzu: Dies geschieht durch die Vergebung der Sünden. Wollte man nämlich die Menschen, die Gott mit sich versöhnt hat, nach ihren Werken beurteilen, so würde man finden, daß sie tatsächlich noch Sünder sind, und dabei müssen sie doch von der Sünde frei und rein sein! Es steht also fest: die Menschen, welche Gott annimmt, können nur dadurch gerecht werden, daß er durch die Vergebung der Sünden alle ihre Makel tilgt und sie reinigt. Solche Gerechtigkeit kann man also mit einem Wort als Vergebung der Sünden bezeichnen!
III,11,22
Diese beiden Tatsachen (Rechtfertigung als Versöhnung und Rechtfertigung als Vergebung der Sünden) ergeben sich nun sehr klar aus den bereits angeführten Worten des Apostels: „Denn Gott war in Christo und versöhnte die Welt mit ihm selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung“ (2. Kor. 5, 19). Als wesentlichen Inhalt seiner Botschaft fügt er dann zu: „Denn er hat den, der von keiner Sünde wußte, für uns zur Sünde gemacht, auf daß wir würden in ihm die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt!“ (2. Kor. 5,21). „Gerechtigkeit“ und „Versöhnung“ verwendet er hier unterschiedslos: wir merken also, daß eines das andere wechselseitig einschließt. Zugleich zeigt er uns auch, auf welche Weise wir diese Gerechtigkeit erlangen, nämlich dadurch, daß er uns unsere Sünden nicht zurechnet. Deshalb sollst du nicht weiter zweifeln, wieso uns denn Gott rechtfertige; du hörst doch: er versöhnt uns mit sich, indem er uns unsere Sünden nicht zurechnet! So lesen wir es auch im Römerbrief (4,6-8): an dem Zeugnis des David beweist Paulus, daß dem Menschen die Gerechtigkeit ohne Zutun der Werke zugerechnet wird; denn David nennt den Menschen selig, „dem seine Ungerechtigkeiten vergeben sind und dem seine Sünden bedeckt sind, … welchem Gott die Sünde nicht zurechnet.“ „Seligkeit“ setzt er da zweifellos für „Gerechtigkeit“; da diese nun aber nach seiner Versicherung in der Vergebung der Sünden besteht, so ist für uns kein Grund vorhanden, sie anders zu beschreiben. Deshalb sagt auch Zacharias, der Vater Johannes des Täufers, in seinem Liede, die „Erkenntnis des Heils“ bestehe „in Vergebung ihrer
Sünden“ (Luk. 1,77). Dieser Regel ist auch Paulus gefolgt, wenn er die Predigt von der Hauptsumme des Heils, die er bei den Antiochenern hielt, nach dem Bericht des Lukas mit den Worten beschließt: „… daß euch verkündigt wird Vergebung der Sünden durch diesen und von dem allem, wovon ihr nicht konntet im Gesetz Mose’s gerecht werden. Wer aber an diesen glaubt, der ist gerecht“ (Apg. 13,38f.). Da verbindet der Apostel die Vergebung der Sünden in der Weise mit der Gerechtigkeit, daß er zeigt: sie sind gänzlich ein und dasselbe! Daraus folgert er dann mit vollem Recht, daß die Gerechtigkeit, die wir aus Gottes Güte empfangen, unverdient ist.
Wenn wir sagen, daß die Gläubigen vor Gott nicht durch ihre Werke, sondern durch Gottes gnädige Annahme gerecht sind, so darf solche Rede nicht ungebräuchlich erscheinen; denn in der Schrift kommt sie gar oft vor, und auch die alten Kirchenväter haben mitunter so geredet. So lesen wir irgendwo bei Augustin: „Die Gerechtigkeit der Heiligen besteht in dieser Welt eher in der Vergebung der Sünden als in der Vollkommenheit der Tugenden“ (Vom Gottesstaat, XIX,27). Dem entsprechen die herrlichen Worte des Bernhard: „Nicht zu sündigen, das ist Gottes Gerechtigkeit; des Menschen Gerechtigkeit aber ist Gottes Güte“ (Predigten zum Hohen Liede,23). Zuvor hatte er noch erklärt, Christus sei für uns die Gerechtigkeit dadurch, daß er uns den Freispruch erwirke, und deshalb sei nur der gerecht, der aus Barmherzigkeit Vergebung der Sünden erlangt habe (22).
III,11,23
Daraus ergibt sich auch, daß wir allein durch das Eintreten der Gerechtigkeit Christi für uns dahin gelangen, vor Gott gerechtfertigt zu werden. Das bedeutet soviel, als wenn wir sagten: der Mensch ist nicht in sich selbst gerecht, sondern nur deshalb, weil ihm Christi Gerechtigkeit durch Zurechnung mitgeteilt wird. Das ist wert, von uns sehr genau beachtet zu werden. Denn damit zerfällt der Wahn, als ob der Glaube den Menschen deshalb rechtfertige, weil dieser durch den Glauben am Geiste Gottes teilhabe, durch den er (tatsächlich) gerecht gemacht würde; diese Ansicht steht zu der oben entwickelten Lehre in einem schlechthin unversöhnlichen Gegensatz. Denn der Mensch muß doch wohl zweifellos ohne jede eigene Gerechtigkeit dastehen, wenn er gelehrt wird, seine Gerechtigkeit außerhalb seiner selbst zu suchen! Eben dies aber behauptet der Apostel mit größter Deutlichkeit, wenn er schreibt: „Denn er hat den, der von keiner Sünde wußte, für uns zum Sühnopfer für die Sünde gemacht, auf daß wir würden in ihm die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt“ (2. Kor. 5,21; Mittelstück nicht Luthertext).
Da sieht man: unsere Gerechtigkeit liegt nicht in uns, sondern in Christus; uns kommt sie nur aus dem Rechtsgrunde zu, daß wir an Christus Anteil haben, wie wir ja mit ihm alle seine Reichtümer besitzen! Dem steht nicht entgegen, daß Paulus an anderer Stelle erklärt, die Sünde sei „der Sünde halben“ in Christi Fleisch verdammt worden, „auf daß die Gerechtigkeit, vom Gesetz erfordert, in uns erfüllt würde …“ (Röm. 8,3). Denn die „Erfüllung“, die Paulus hier meint, ist keine andere als die, welche wir durch Zurechnung erlangen! Denn der Herr Christus gibt uns an seiner Gerechtigkeit mit dem Recht Anteil, daß er dabei auf wundersame Weise – soweit es Gottes Urteil betrifft! – seine Kraft in uns übergehen läßt! Nichts anderes hat Paulus gemeint; das ergibt sich aus einer anderen, kurz vorher befindlichen Stelle mehr als deutlich: „Denn gleichwie durch eines Menschen Ungehorsam viele Sünder wurden, so auch durch eines Gehorsam werden viele Gerechte!“ (Röm. 5,19). Hier gründet also Paulus unsere Gerechtigkeit auf den Gehorsam Christi – aber was heißt das anders, als daß er behauptet: allein deshalb gelten wir als gerecht, weil Christi Gehorsam uns so zugute kommt, als ob er unser eigen wäre? Es scheint mir deshalb sehr richtig zu sein, wenn Ambrosius ein Beispiel dieser Gerechtigkeit in dem Segen findet, den Jakob erlangte. Jakob hatte ja das Erstgeburtsrecht nicht aus sich selber verdient, und doch verbarg er sich in dem Gewand seines Bruders, zog seinen Rock an,
der so sehr guten Geruch von sich gab, und schlich sich solchermaßen bei seinem Vater ein, um unter einer fremden Person zu seinem Nutzen den Segen zu empfangen. So verbergen auch wir uns – führt Ambrosius aus – unter der kostbaren Reinheit Christi als unseres erstgeborenen Bruders, um vor Gottes Angesicht das Zeugnis der Gerechtigkeit zu erwirken. Wörtlich sagt Ambrosius: „Daß Isaak ‘den Geruch der Kleider roch’ (Gen. 27,27), hat vielleicht die Bedeutung, daß wir nicht durch unsere Werke gerechtfertigt werden, sondern durch den Glauben; denn die Schwachheit des Fleisches ist ein Hemmnis für unsere Werke, die Klarheit des Glaubens aber setzt den Irrtum unserer Werke in den Schatten, und solcher Glaube verdient Vergebung der Sünden“ (Von Jakob und dem seligen Leben, II,2,9). Es verhält sich wirklich so; denn wenn wir vor Gottes Angesicht zu unserem Heil erscheinen sollen, so müssen wir notwendig nach seinem Wohlgeruch duften, und unter seiner Vollkommenheit müssen unsere Laster verdeckt und begraben werden!

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