Monthly Archive for März 2009

Institutio – Tag 90

 

Viertes Gebot.

 

Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Dinge beschicken. Aber am siebenten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da sollst du kein Werk tun …

 

 

 

II,8,28

 

Der Zweck dieses Gebotes ist: wir sollen unseren eigenen Begierden und Werken absterben, nach Gottes Reich trachten und uns in diesem Trachten nach den Regeln, die er uns gab, üben. Da nun aber das Gebot einen besonderen und von den anderen geschiedenen Gegenstand behandelt, so erfordert es auch eine ganz besondere Aus legungsweise. Die Alten nennen es gewöhnlich „schattenhaft“, weil es ja die äußere Heilighaltung eines Tages zum Inhalt hat, der durch Christi Ankunft mit den üb rigen Vorbildern abgeschafft wurde. Das ist sehr richtig gesagt, erschöpft aber die Sache nur zur Hälfte. Deshalb muß die Auslegung noch tiefer gehen; dabei sind denn drei Vorschriften zu bedenken, die dieses Gebot nach meiner Ansicht enthält. Erstens wollte der himmlische Gesetzgeber unter der Ruhe am siebenten Tage dem Volke Israel ein Bild der geistlichen Ruhe geben, also dies, daß die Gläubigen von allen eigenen Werken feiern und Gott in sich wirken lassen sollen. Zweitens sollte nach seinem Gebot ein bestimmter Tag da sein, an dem man zum Hören des Gesetzes und zum Vollzug der gottesdienstlichen Ge bräuche zusammenkommen sollte, oder der wenigstens der besonderen Betrachtung seiner Werke gewidmet war; diese Betrachtung sollte der Übung in der Frömmig keit dienen. Und drittens wollte Gott den Knechten und denen, die unter anderer Leute Herrschaft standen, einen Ruhetag gönnen, damit sie sich ein wenig von ihrer Arbeit erholen könnten.

 

 

 

II,8,29

 

Daß die Vorbildung der geistlichen Ruhe die wichtigste Aufgabe des Sabbats war, erfahren wir auf vielerlei Weise. Fast kein Gebot hat der Herr so streng befolgt sehen wollen wie dies (Num. 15,32-36). Will er durch die Propheten die völlige Zerstörung der Gottesfurcht andeuten, so klagt er, daß seine Sabbate befleckt, verletzt, nicht gehalten, nicht geheiligt sind: fehlt hier der Gehorsam –

will er andeuten —, dann bleibt nichts, womit er geehrt werden könnte! (Ez. 20,12; 22,8; 23,38; Jer. 17,21.22; 17,27; Jes. 56,2). Anderseits findet das Halten des Sabbats höchstes Lob. Deshalb rühmen die Gläubigen auch die Offenbarung des Sabbats als eine besondere Tat Gottes. So sprachen die Leviten im Nehemiabuche in feierlicher Versammlung: „Du hast deinen heiligen Sabbat ihnen kundgetan und Gebote, Sitten und Gesetz ihnen geboten durch deinen Knecht Mose“ (Neh. 9,14). So wurde also das Sabbatgebot unter allen Geboten des Gesetzes besonderer Ehre gewürdigt. Dies alles dient dazu, die hohe Würde dieses Geheimnisses anzuzeigen, das Mose und Ezechiel so herrlich darstellen. So lesen wir im Buche Exodus: „Sehet zu, haltet meinen Sabbat; denn derselbe ist ein Zeichen zwischen mir und euch auf eure Nachkommen, daß ihr wisset, daß ich der Herr bin, der euch heiliget. Darum haltet meinen Sabbat, denn er soll euch heilig sein“ (Ex. 31,13.14; 35,2). „Darum sollen die Kinder Israel den Sabbat halten, daß sie ihn auch bei ihren Nachkommen halten zum ewigen Bund; er ist ein ewiges Zeichen …“ (Ex. 31,16f.). Ausführ licher redet Ezechiel vom Sabbat; ihm ist die Hauptsache, daß der Sabbat für Israel ein Zeichen sei, an dem es erkennen solle: Gott ist es, der da heiliget (Ez. 20,12). Besteht unsere Heiligung in der Abtötung des eigenen Willens, so zeigt sich schon die Ähnlichkeit zwischen dem äußeren Zeichen und der Sache selbst, die ja innerlich ist. Wir müssen gänzlich ruhen, damit Gott in uns wirke, wir müssen von unserem Willen abstehen, unser Herz hingeben, allen Lüsten des Fleisches absagen. Endlich müssen wir von allen selbsteignen Werken feiern, damit Gott in uns wirke und wir in ihm ruhen, wie der Apostel sagt (Hebr. 3,11ff.; 4,9).

 

 

 

II,8,30

 

Dies ewige Ablassen von den eigenen Werken stellte Gott den Juden in der Ge stalt der Heiligung des siebenten Tages dar. Damit dieser Tag noch größere Würde gewinne, hat ihn der Herr mit seinem eigenen Beispiel uns anempfohlen. Denn der Mensch läßt sich doch ganz besonders zum Eifer anspornen, wenn er weiß, daß er dem Beispiel des Schöpfers selber nachleben soll.

 

Manche wollen nun auch in der Siebenzahl eine verborgene Bedeutung fin den, weil ja sieben in der Schrift die Zahl des Vollkommenen, Vollendeten ist; und diese Zahl ist ja auch sicherlich nicht ohne Absicht gewählt, um die beständige Dauer dieses Ruhens der Gläubigen anzudeuten. Dazu stimmt auch, daß Mose mit dem siebenten Tage, an welchem der Herr nach seinem Bericht „ruhete von allen seinen Werken“, die sonst immer vorkommende Bemerkung: „Und es ward aus Abend und Morgen …“ nicht mehr anbringt. Eine andere Deutung der Zahl ist auch nicht zu verwerfen: der Herr hätte andeuten wollen, daß der Ruhetag erst dann vollkommen werden könnte, wenn der letzte Tag da sei. Wir fangen gewiß hier unsere selige Sabbatruhe an und schreiten alle Lage in ihr fort; aber der Kampf mit dem Fleische hört nicht auf und kann nicht zu Ende kommen, ehe jene Verheißung des Jesaja in Erfüllung geht, es solle sich Neumond an Neumond, Sabbat an Sabbat reihen (Jes. 66,23), — ehe eben Gott ist alles in allen (1. Kor. 15,28). Es könnte also der Herr seinem Volke in dem siebenten Tage die künftige Vollendung seines Ruhetages angedeutet haben, damit es durch stetiges Achthaben auf den Sabbat in seinem ganzen Leben nach dieser Vollkommenheit sich ausstrecke.

 

 

 

II,8,31

 

Will nun jemand diese Deutung der Siebenzahl als allzu spitzfindig verwerfen, so hindere ich ihn nicht, eine einfachere anzunehmen. So etwa die: der Herr hat einen bestimmten Tag angesetzt, an dem sich das Volk unter der Zucht des Gesetzes in der fleißigen Betrachtung der geistlichen Ruhe üben sollte. Den siebenten Tag hat er genommen, weil er diesen schon für genügend hielt, oder auch in der Absicht, durch das eigene Beispiel und Gleichnis das Volk stärker anzuspornen oder es wenigstens daran zu erinnern, daß der Sabbat nur den Sinn hat, daß der Mensch seinem Schöpfer gleichartig werde. Es ist ziemlich gleich, welche Deutung man an nimmt, — wenn nur das vornehmlich angedeutete Geheimnis bestehen bleibt: näm-

lich daß es sich hier um unser stetiges Ruhen von den eigenen Werken handelt. Darauf zu achten ermahnten auch alle Propheten die Juden, wenn sie sie warnten, nur ja nicht zu meinen, es sei mit fleischlicher Ruhe genug getan. Außer den schon angeführten Stellen wollen wir noch ein Jesajawort nennen: „So du deinen Fuß von dem Sabbat kehrest, daß du nicht tust, was dir gefällt, an meinem heiligen Tage, und den Sabbat eine Lust heißest und den Tag, der dem Herrn der Herrlich keit heilig ist, ehrest, so du ihn also ehrest, daß du nicht tust deine Wege, noch darin gefunden werde, was dir gefällt oder leeres Geschwätz, alsdann wirst du Lust haben am Herrn …“ (Jes. 58,13. 14).

 

Indessen ist durch das Kommen des Herrn Christus alles, was an diesem Gebot äußerliche Übung war, abgetan worden. Denn er ist selbst die Wahrheit, durch deren Gegenwart alle Bilder verschwinden, er ist der Leib, durch dessen Sichtbar werden alle Schattenbilder aufgehört haben. Er ist damit die wahre Erfüllung des Sabbats! Durch die Taufe sind wir mit ihm begraben, Mitgenossen seines Todes geworden, um auch Teilhaber an seiner Auferstehung zu sein und in Neuheit des Lebens zu wandeln (Röm. 6,4). So schreibt der Apostel an anderer Stelle, der Sab bat sei ein Schattenbild der künftigen Dinge gewesen, in Christus aber sei der Leib da (Kol. 2,16.17), das heißt, die eigentliche, wesenhafte Wahrheit, wie er sie an jener Stelle ausführlich darstellt. Und diese Wahrheit ist nicht mit einem einzigen Tage zufrieden, sondern verlangt unser ganzes Leben, bis wir an uns selber gänzlich tot und mit Gottes Leben erfüllt sind! Deshalb sollen die Christen mit der aber gläubischen Einhaltung von Tagen nichts zu schaffen haben!

Institutio – Tag 89

II,8,26

 

Solches Maßhalten im Gebrauch des Eides genügt den Wiedertäufern nun nicht, sondern sie verwerfen den Eid vollständig, weil ja Christi Verbot des Schwörens von allgemeiner Geltung sei: „Ich aber sage euch, ihr sollt allerdinge nicht schwören … Eure Rede aber sei: Ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Übel“ (Matth. 5,34-37). Aber auf diese Weise rennen sie unbedacht gegen Christus an, indem sie ihn nämlich dem Vater entgegenstellen — als ob er auf die Erde gekommen sei, die Gebote des Vaters abzuschaffen! Denn der ewige Gott hat in seinem Gesetz den Eid nicht nur als etwas Rechtmäßiges erlaubt — was schon für sich ein aus reichender Beweis für die Zulässigkeit des Schwörens wäre — sondern für den Fall der Not geboten! (Ex. 22,10). Christus aber betont doch seine Einheit mit dem Vater (Joh. 10,30), bezeugt auch, daß er nichts beibringt, als was ihm der Vater aufgetragen (Joh. 10,16), daß seine Lehre nicht sein ist, sondern des, der ihn ge sandt hat (Joh. 7,16) usw. Wie nun? Will man Gott mit sich selber in Wider spruch setzen, daß er also einmal ein Gebot gegeben und dann das zuvor Gebotene verboten und verdammt habe?

 

Aber in den Worten Christi steckt tatsächlich eine gewisse Schwierigkeit; des halb wollen wir sie kurz erläutern. Wir werden dabei jedoch nie das Richtige erken nen, wenn wir nicht Christi Hauptabsicht und den eigentlichen Inhalt seiner Worte fest im Auge behalten. Er hat ja nicht vor, das Gesetz zu erweichen oder einzuschrän ken, sondern es auf seinen rechten und reinen Sinn zurückzuführen, den die Schrift­gelehrten und Pharisäer mit ihren Phantastereien übel entstellt hatten. Halten wir das fest, so werden wir gar nicht auf den Gedanken verfallen, Christus hätte den Eid gänzlich verworfen: er verwirft nur den Eid, der die im Gesetz gegebene Richt schnur verläßt. Aus seinen eigenen Worten ersieht man, daß das Volk dazumal bloß einige Scheu vor dem Meineid hatte, während doch das Gesetz nicht nur den falschen, sondern auch den leichtfertigen, überflüssigen Eidschwur ver bietet! Der Herr erklärt also als zuverlässigster Ausleger des Gesetzes nicht nur das Falschschwören, sondern jegliches Schwören für Sünde. Aber welches? Offen kundig doch das leichtfertige Schwören! Den Eid, der vom Gesetz empfohlen wird, läßt er unberührt und frei. Die Wiedertäufer aber haben sich, um ihre Lehre zu verteidigen, ganz auf das Wörtlein „allerdinge“ festgebissen; dies gehört aber gar nicht zu „schwören“, sondern es bezieht sich auf die nachfolgenden Beteuerungs formeln. Denn zu dem damals verbreiteten Irrtum gehörte auch die Neigung, bei Himmel und Erde zu schwören, in der Ansicht, damit den Namen Gottes zu um gehen. So schneidet ihnen der Herr außer der hauptsächlichen Übertretung auch alle Ausflüchte ab, so daß sie also nicht wähnen sollen, sie gingen frei aus, wenn sie Gottes Namen verschwiegen und dafür Himmel und Erde zu Zeugen anriefen! Denn hier muß im Vorbeigehen doch bemerkt werden: der Mensch schwört auch dann tatsächlich bei Gott, wenn er seinen Namen nicht ausdrücklich nennt, sondern unter allerlei Formeln versteckt, wie z. B. wenn einer bei dem Lebenslicht, bei dem Brote, das ihn nährt, bei seiner Taufe oder anderen Pfändern der göttlichen Freundlich keit seinen Eid tut. Wenn also Christus in der Bergpredigt das Schwören bei dem Himmel oder der Erde oder der Stadt Jerusalem untersagt, so will er damit nicht, wie einige fälschlich annehmen, dem Aberglauben wehren; er will vielmehr die scheinkluge Spitzfindigkeit der Juden widerlegen, die ja meinten, solche leichtfertigen

Eidschwüre seien nicht so schlimm, wenn sie bei irgendwelchen Dingen, nicht bei Gottes Namen geschehen wären, als ob man also dabei sozusagen Gottes Namen ge schont hätte — der doch all den einzelnen Wohltaten aufgeprägt ist! Eine andere Sache ist es, wenn beim Schwören an Gottes Stelle ein sterblicher Mensch oder ir gendein Toter oder auch ein Engel tritt; so hat man bei den Heiden die üble, schmeichlerische Redeweise erdacht: „Bei dem Leben des Königs“ oder auch: „Bei dem Genius des Königs“. Das ist nun eine falsche Menschenvergötterung und dient dazu, die Ehre des einen Gottes zu verdunkeln oder geringzumachen! Aber auch wo man nur die Absicht hat, von dem Namen Gottes selbst eine Bekräftigung der eigenen Rede zu erwarten, da bedeuten solche leichtfertigen Schwüre — selbst wenn es ohne ausdrückliche Nennung des Namens Gottes zugeht — eine Verletzung seiner Ma jestät. Diesem Leichtsinn nimmt Christus seinen nichtigen Vorwand, indem er „allerdinge“ zu schwören verbietet. Ähnlich ist auch die Absicht des Jakobus, der die oben erwähnten Worte Christi aufnimmt (Jak. 5,12) — denn jener Leichtsinn ist zu allen Zeiten in der Welt groß gewesen, obwohl er doch eine Entheiligung des Na mens Gottes ist. — Würde sich das Wörtlein „allerdinge“ auf den Eid als solchen beziehen, als ob also jedwedes Schwören ohne Ausnahme unzulässig wäre — wozu dann noch die Erklärung, die dann folgt: „weder bei dem Himmel … noch bei der Erde …“? Daraus wird genugsam deutlich, daß Christus hier Ausreden ent gegentritt, mit denen die Juden ihr Vergehen zu verharmlosen suchten.

 

 

 

II,8,27

 

Vernünftige Beurteiler werden es also völlig eindeutig finden, daß der Herr in der Bergpredigt nur solche Eidschwüre verbietet, die auch durch das Gesetz unter sagt waren. Denn er hat sich ja auch selbst, obwohl er doch in seinem Leben das rechte Vorbild der von ihm gelehrten Vollkommenheit bot, nicht gescheut, zu schwö ren, wenn die Lage es erforderte, und die Jünger, die doch ihrem Meister unzweifel haft in allen Dingen nachgefolgt sind, haben sich diesem Beispiel angeschlossen. Wer würde sagen, Paulus könnte geschworen haben, wenn das Schwören gänzlich verbo ten gewesen wäre? Und doch hat Paulus, wo die Umstände es verlangten, ohne jedes Bedenken geschworen, ja er setzt zuweilen noch eine Formel bei, nach der er verflucht sein will, wenn er falsch aussagt (Röm. 1,9; 2. Kor. 1,23).

 

Indessen ist unsere Frage noch nicht völlig gelöst. Es gibt nämlich Leute, die von dem Eidesverbot einzig den öffentlichen Eid ausgenommen wissen wollen, also zum Beispiel den Eid, den wir auf Anforderung der Obrigkeit leisten, oder den Schwur, wie ihn Fürsten bei dem Abschluß von Bündnissen anwenden oder wie ihn das Volk leistet, wenn es dem Fürsten Treue schwört, oder auch der Soldat, wenn er dem Kriegsherrn schwört oder dergleichen. Zu dieser Art von Eidschwüren rechnet man dann — und zwar mit Recht! — auch die Eidschwüre bei Paulus, die dazu die nen, die Würde des Evangeliums zu verteidigen. Denn die Apostel sind in ihrem Amt keine Privatleute, sondern öffentlich beglaubigte Diener Gottes! Ich leugne auch nicht, daß man dergleichen Eide mit fester Sicherheit ablegen darf, da sie das un zweideutige Zeugnis der Schrift für sich haben. Die Obrigkeit soll in zweifelhafter Sache den Zeugen unter Eid vernehmen, und dieser soll ihn schwören, wobei der Eid nach dem Wort des Apostels „ein Ende macht alles Haders“ (Hebr. 6,16). In diesem Gebot haben die Obrigkeit, die den Eid fordert, und auch der Mensch, der ihn leistet, eine feste Bestätigung ihres Tuns. So kann man auch bei den alten, heid nischen Völkern sehen, daß sie den öffentlichen, feierlichen Eid in hohen Ehren hiel ten; den privaten dagegen, den sie tagtäglich übten, schätzten sie für nichts oder zum mindesten sehr gering, ganz als ob solches Schwören Gottes Majestät nichts an ginge.

 

Trotzdem wäre es gefährlich, den außergerichtlichen Eidschwur, sofern er doch in der gebührenden Bescheidenheit, Heiligkeit und Gottesfurcht und nur im Falle der Not geleistet wird, zu verdammen; denn solche Eide lassen sich aus der Vernunft

und auch aus allerlei Beispielen rechtfertigen. Wenn doch Einzelpersonen bei wich tigen und ernsten Sachen Gott zum Richter zwischen sich anrufen dürfen, so dür fen sie ihn doch sicher zum Zeugen anrufen! Da wirft dir dein Bruder Treulosig keit vor; du willst dich von diesem Vorwurf um der Liebe willen reinigen; er aber läßt sich durch keinerlei Gründe überzeugen. Wenn nun dein guter Ruf durch seine beharrlichen Verdächtigungen leidet, so kannst du ohne Bedenken Gott als Richter anrufen, er möge deine Unschuld zu seiner Zeit ans Licht bringen. Wollen wir die Worte wägen, so ist es gar etwas Geringeres, Gott bloß zum Zeugen anzurufen. Ich kann also nicht einsehen, was denn bei solcher Anrufung Unzulässiges sein sollte. Es gibt doch auch viele Schriftzeugnisse dafür. Vielleicht daß man behauptet, der Eidschwur des Abraham und des Isaak mit Abimelech trage öffentlichen Charakter (Gen. 21,24; 26,31). Aber Jakob und Laban waren sicher Privatpersonen, und doch haben sie unter beiderseitiger Eidesleistung einen Bund miteinander gemacht! (Gen. 31,53f.). Auch Boas war ein Privatmann, und doch bekräftigte er sein Ehever sprechen an Ruth mit einem Eid (Ruth 3,13). Auch Obadja, ein gerechter und gottesfürchtiger Mann, der einen Eid tat, er wolle Elias Herz erweichen, war eine Privatperson (1. Kön. 18,10).

 

Ich weiß also keine bessere Regel als die: unsere Eide müssen wir so in Maß halten, daß wir weder leichtsinnig, noch unnötig, noch in böser Absicht, noch mutwillig schwören. Vielmehr soll unser Eid der gerechten Notdurft dienen, wenn es gilt, des Herrn Ehre zu verteidigen oder unserem Nächsten beizustehen, wie es das Gesetz mit diesem Gebot ja auch will.

Institutio – Tag 88

II,8,23

 

Zuerst müssen wir nun vom Wesen des Eides sprechen. Er ist die Anrufung Gottes als Zeugen, mit welcher wir die Wahrheit unserer Rede bekräftigen wollen. Denn die Verwünschungen enthalten ja eine offene Gotteslästerung und können des halb nicht zu den Eidschwüren gerechnet werden. Wo dagegen solche Anrufung Got tes als Zeugen recht geschieht, da ist sie, wie an vielen Stellen der Schrift sich zeigt, eine Gestalt der Verehrung Gottes. So weissagt Jesaja die Berufung der Assy rer und Ägypter in die Gemeinschaft des Bundes mit Israel. „Sie werden die Sprache Kanaans sprechen und bei dem Namen des Herrn schwören“ (Jes. 19,18). Das heißt: diese Völker legen durch dieses Schwören beim Namen des Herrn das Bekenntnis ab, daß er ihr Gott ist! Ebenso sagt Jesaja auch, um die künftige Aus­breitung des Reiches Gottes zu bezeugen: „Wer sich Heil erfleht, wird es bei dem Gott der Gläubigen tun, und wer schwören wird auf Erden, der wird bei dem wahren Gott schwören“ (Jes. 65,16; nicht Luthertext). Ähnlich auch Jeremia: „Wenn sie von meinem Volk lernen werden, daß sie schwören bei meinem Namen, wie sie zuvor mein Volk gelehrt haben schwören bei Baal, so sollen sie unter mei nem Volk erbaut werden (Jer. 12,16). Und man kann ja auch mit Recht sagen, daß wir durch die Anrufung des Namens des Herrn zum Zeugnis — unsere Ver ehrung dieses Herrn bezeugen. Denn damit bekennen wir: Er ist die ewige und un-

trügliche Wahrheit, ihn rufen wir nicht nur an als den vor allen anderen ausge zeichneten Zeugen der Wahrheit, sondern auch als deren einzigen Beschützer, der das Verborgene ans Licht bringen kann, kurz als den Herzenskünder! Wo nämlich das Zeugnis der Menschen fehlt, da nehmen wir unsere Zuflucht zu Gott als unserem Zeugen, und zwar eben besonders, wo offenbar werden soll, was im Gewissen ver­borgen liegt. Deshalb entbrennt auch des Herrn Zorn so heftig über die, welche bei anderen Göttern schwören, und er bezeichnet diese Art Eidschwur als Zeichen des offenkundigen Abfalls von ihm. „Deine Kinder verlassen mich und schwören bei denen, die nicht Götter sind“ (Jer. 5,7). Wie schwer dieser Frevel vor ihm wiegt, das kommt in der Strafdrohung zum Vorschein: „Ich will verderben, die bei dem Herrn schwören und zugleich bei Milkom“ (Zeph. 1,5).

 

 

 

II,8,24

 

Wir sahen, wie nach des Herrn Willen unsere Eidschwüre als ein Stück seiner Verehrung anzusehen sind. Um so mehr müssen wir darauf achthaben, daß sie nicht statt zur Verehrung zur Schmähung, Verachtung und Entweihung seines Namens dienen. So ist es eine Lästerung seines Namens, wenn man bei ihm einen falschen Eid tut; das heißt deshalb im Gesetz auch „Entheiligung“ des Namens Gottes (Lev. 19,12). Denn was bleibt dem Herrn, wenn man ihm seine Wahrheit nimmt? Er hört auf, Gott zu sein! Aber man nimmt ihm doch wirklich die Wahrheit, wenn man ihn zum Zeugen und Bestätiger der Lüge macht! Deshalb sagt auch Josua, um den Achan zum Geständnis der Wahrheit zu bringen: „Mein Sohn, gib dem Herrn, dem Gott Israels, die Ehre!“ (Jos. 7,19); damit deutet er an, daß der Herr aufs schwerste entehrt wird, wenn man bei seinem Namen falsch schwört: Das ist auch kein Wunder, denn von uns aus wird ja auf diese Weise geradezu seinem heiligen Namen der Makel der Lüge eingebrannt! Jene Redeweise, die Josua verwendet, scheint bei den Juden allgemein im Gebrauch gewesen zu sein, wenn man jemanden zur Ablegung des Eides auffordern wollte; das ergibt sich aus der Tat sache, daß sich im Evangelium Johannis auch die Pharisäer dieser Formel bedienen (Joh. 9,24). Zu jener Vorsicht mahnen uns auch andere Redewendungen, die in der Schrift Verwendung finden, wie „So wahr der Herr lebt“ (1. Sam. 14,39), oder „Der Herr tue mir dies und das“ (2. Sam. 3,9), oder „Gott sei Zeuge über meine Seele“ (2. Kor. 1,23). Alle diese Redewendungen beim Eide deuten an: wir können Gott nicht zum Zeugen für unsere Aussage anrufen, ohne ihn zugleich zur Rache für den Meineid aufzufordern, sofern wir falsch schwören.

 

 

 

II,8,25

 

Herabgewürdigt und gemein gemacht wird Gottes Name auch dann, wenn wir ihn zu überflüssigen, wenn auch nicht unwahren Eidschwüren gebrauchen. Denn auch da bei wird er unnützlich geführt. Deshalb genügt es nicht, den Falscheid zu meiden; wir müssen zugleich bedenken, daß der Eid nicht um der Lust willen oder zum Ver gnügen, sondern um der Not willen erlaubt und eingerichtet ist. Wer also unnöti­gerweise den Eid zur Anwendung bringt, der geht über den erlaubten Gebrauch hinaus. Erforderlich ist aber der Eid dann, wenn es gilt, der Religion oder der Liebe zu dienen. Hierin wird heutzutage sehr leichtsinnig gesündigt, und das ist um so schlimmer, als man infolge der eingerissenen Gewohnheit solches leichtsinnige Schwören gar nicht mehr für Sünde hält, obwohl es doch vor Gottes Richter stuhl gewiß nicht gering angeschlagen wird. So wird der Name Gottes allenthalben auch in albernem Geschwätz leichtsinnig zum Schwur gebraucht; und dabei meint man nicht einmal, etwas Unrechtes zu tun, weil man durch lange geübte und unge straft gebliebene Vermessenheit geradezu rechtmäßig in den Besitz dieses Lasters gekommen zu sein glaubt! Und doch bleibt des Herrn Gebot in Kraft, auch bleibt die Strafdrohung fest bestehen — und sie wird einst zur Wirkung kommen, wenn alle, die seinen Namen mißbrauchen, ihre besondere Strafe erhalten werden.

 

Man sündigt aber noch in einem anderen Stück: nämlich wenn man beim Schwö ren an Gottes Stelle seine heiligen Knechte setzt. Das ist offenbare Gottlosigkeit:

denn auf diese Weise überträgt man Gottes Ehre auf die Heiligen! (Ex. 23,13). Auch ist es ja nicht ohne Grund geschehen, daß der Herr in besonderem Gebot be fiehlt, bei seinem Namen zu schwören, und uns in besonderem Verbot unter sagt, beim Schwören den Namen anderer Götter hören zu lassen (Deut. 6,13; 10,20). Und der Apostel bezeugt das auch ganz deutlich: er schreibt, die Menschen leiste ten den Eid bei einem Höheren, als sie selber sind, Gott aber, über dem ja in seiner Herrlichkeit niemand steht, habe bei sich selbst geschworen (Hebr. 6,16f.).

Institutio – Tag 87

II,8,19

 

Wir müssen aber noch zusehen, was es bedeutet, wenn es in der Drohung heißt, Gott werde die Missetat der Väter an den Kindern heimsuchen bis ins dritte und vierte Glied. Denn es liegt doch der göttlichen Gerechtigkeit fern, einen Unschul digen für die Übeltat eines andern zu bestrafen. Und dazu hat doch Gott selber ver sichert: „Der Sohn soll nicht tragen die Missetat seines Vaters“ (Ez. 18,20). Und doch wird der Satz, wie er sich im Gebot findet, mehr als einmal wiederholt, nämlich daß die Strafe für die Missetat der Väter auch auf künftige Geschlechter kommen soll. So redet Mose Gott mehrfach so an: „Herr, Herr, der du heimsuchst die Missetat der Väter an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied“ (Num. 14,18). Und ebenso auch Jeremia: „Der du Barmherzigkeit tust an Tausenden und die Missetat der Väter auf die Söhne bringst, die nach ihnen sind“ (Jer. 32,18). Einige, die auf die Lösung dieses Knotens viel Schweiß verwenden, möchten das nur auf die zeitlichen Strafen bezogen sehen; sie finden es nicht widersinnig, daß die Kinder für die Missetaten der Väter leiden, da sie ja oft zu ihrem eigenen Heil in Trübsal geraten! Das ist an sich wahr; denn Jesaja hat ja dem Hiskia angedroht, seine Söhne würden das Reich verlieren und in die Verbannung gehen müssen, und zwar wegen der Sünde, die er begangen hatte! (Jes. 39,6.7). Es wird ja auch das Haus des Pharao und des Abimelech in Not gebracht — wegen des dem Abraham zuge fügten Unrechts (Gen. 12,17; 20,3) usw. Will man aber diese Tatsachen verwenden, um diese Frage zu lösen, so ist das mehr ein Ausweichen als eine rechte Auslegung. Denn die Vergeltung, die hier und an anderen Stellen angedroht wird, ist doch viel zu schwer, um auf das gegenwärtige Leben eingegrenzt zu werden. Man muß also annehmen, daß des Herrn gerechter Fluch nicht nur auf dem Haupte des Übeltäters selber, sondern auch auf seiner ganzen Familie ruht. Wo aber der Fluch waltet, ist da etwas anderes zu erwarten, als daß der Vater, vom Geiste Gottes verlassen, ein frevelhaftes Leben führt, daß der Sohn, wegen der Bosheit seines Vaters gleichermaßen vom Herrn verlassen, den gleichen verderblichen Weg einschlägt — und der Enkel und Urenkel, verworfener Same verworfener Leute, nun auch nach ihnen ins Unheil stürzt?

 

 

 

II,8,20

 

Wir wollen zunächst erwägen, ob eine derartige Vergeltung der göttlichen Gerechtigkeit zuwiderläuft. Wenn die ganze menschliche Natur verdammungswürdig ist, so wissen wir, daß denen, die der Herr des Empfangs seiner Gnade nicht wür digt, notwendig der Untergang bereitet ist. Trotzdem gehen sie an ihrer eigenen Ungerechtigkeit, nicht aber an ungerechtem Haß Gottes zugrunde. Hier können sie auch nicht klagen, warum sie denn nicht auch, wie andere, durch Gottes Gnade zum Heil geführt werden. Wenn also Gottlose und Übeltäter wegen ihrer Freveltat die Strafe trifft, daß ihr Haus auf viele Geschlechter hinaus der Gnade Gottes ver lustig geht, wer will dann Gott wegen solcher gerechten Vergeltung zur Rechenschaft ziehen? — „Aber der Herr hat doch anderseits“ — entgegnet man — „kundgetan, daß der Sohn die Missetat des Vaters nicht tragen soll“ (Ez. 18,20)! — Man muß darauf achten, um was es sich hier handelt. Die Israeliten wurden ja lange Zeit und heftig mit allerlei Not geplagt, und da kam unter ihnen das Sprichwort auf: „Unsere Väter haben Herlinge gegessen, und den Söhnen sind die Zähne davon stumpf geworden.“ Das sollte heißen: unsere Väter haben Sünde getan — und wir, die wir doch gerecht sind und keine Strafe verdient haben, müssen die Strafe er leiden — wobei also Gott unversöhnlich zürnt und nicht mit Maßen Strenge übt! Solchen Leuten verkündet nun der Prophet: so ist es nicht! Denn sie werden ja um ihrer eigenen Sünde willen geplagt, wie er zeigt, und es entspricht der Gerechtigkeit Gottes nicht, daß ein gerechter Sohn für die Übeltat eines verbrecherischen Va-

ters die Strafe leide; das ist aber bei der hier zur Besprechung stehenden Drohung auch nicht der Fall. Denn diese „Heimsuchung“, von der die Rede ist, kommt ja da durch zustande, daß der Herr der Nachkommenschaft der Gottlosen seine Gnade, das Licht der Wahrheit und alle übrige Hilfe zum Heil entzieht; und eben weil die Söhne in ihrer Verblendung und Gottverlassenheit den Spuren der Väter beharr lich folgen, unterliegen sie der Strafe für die Missetaten der Väter. Daß sie aber zeitlichem Unglück unterworfen werden und schließlich ewig verlorengehen, das ge schieht nach Gottes gerechtem Urteil nicht um fremder Sünde, sondern um ihrer eigenen Bosheit willen.

 

 

 

II,8,21

 

Auf der anderen Seite steht die Verheißung Gottes, Barmherzigkeit zu tun an vielen Tausenden. Diese findet sich auch häufig in der Schrift, und gar zu dem feier lichen Bundesschluß Gottes mit seiner Kirche gehört sie: „Ich will dein Gott sein — und deines Samens nach dir“ (Gen. 17,7). Darauf nimmt auch Salomo Bezug und schreibt, den Kindern der Gerechten werde es nach deren Tode wohl ergehen (Spr. 20,7). Das hat seinen Grund nicht nur in der rechten Erziehung, die freilich auch an sich keine geringe Bedeutung hat, sondern in der im Bunde Gottes verheißenen Segnung, daß Gottes Gnade über Kindern und Kindeskindern der Frommen ewig lich walte! Das ist für die Frommen ein gewaltiger Trost, für die Gottlosen ein furchtbarer Schrecken; denn wenn selbst nach dem Tode noch bei Gott die Erinnerung an Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit in Kraft bleibt, so daß also sein Fluch wie sein Segen auch die Nachfahren noch trifft, so muß beides ja noch viel mehr auf den Häuptern derer ruhen, die das Gute oder Böse selbst getan haben! Daß übrigens zuweilen die Kinder Gottloser wohlgeraten, die Kinder von Frommen aber entarten, besagt nichts gegen das eben Ausgeführte; denn der Gesetzgeber hat hier nicht eine undurchbrechliche Regel geben wollen, die seiner freien Erwählung Eintrag tun könnte. Es genügt zum Trost des Gerechten und zum Schrecken des Sünders, daß diese Drohung nicht leer oder unwirksam ist, wenn sie auch nicht immer zur An wendung kommt. Denn die zeitlichen Strafen, die einige wenige Gottlose treffen, sind ja ein Zeugnis des göttlichen Zorns gegen die Sünde und auch des kommenden Ge richts gegen alle Sünder, obwohl viele bis an ihr Lebensende gut davonkommen. Und ebenso: wenn der Herr ein Beispiel dieser Segnung gibt, daß er den Sohn um des Vaters willen mit seiner Barmherzigkeit und Freundlichkeit verfolgen werde, so ist das ein Zeugnis seiner beständigen, dauernden Gnade gegenüber den Seinen. Und wenn er des Vaters Missetat einmal an dem Sohne straft, so zeigt er damit, was für ein Gericht aller Gottlosen wegen ihrer bösen Taten wartet; auf diese Gewißheit kommt es hier vor allem an. Zugleich macht er uns aber auch bei dieser Gelegenheit auf die Größe seiner Barmherzigkeit aufmerksam, die er auf tausend Geschlechter ausdehnt, während seine Rache nur über vier Glieder ergeht!

 

 

 

Drittes Gebot.

 

Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen.

 

 

 

II,8,22

 

Die Absicht dieses Gebots ist die: Gott will, daß uns die Majestät seines Na mens heilig sei! Der Hauptinhalt wird also sein, daß wir diese Majestät nicht verachten oder durch Unehrbietigkeit entheiligen. Diesem Verbot entspricht nach der von uns aufgestellten Regel das Gebot: wir sollen es uns angelegen sein las sen, Gottes Majestät mit frommer Ehrerbietung zu begegnen. Deshalb müssen wir also Herz und Zunge hüten, nichts über Gott selber und seine Geheimnisse zu denken oder zu reden ohne die schuldige Ehrfurcht und Scheu, und auch bei der Betrachtung seiner Werke in allem unserem Denken ihm die Ehre geben. Daraus ergeben sich dreierlei Pflichten, die wir sehr ernstlich zu beachten haben. Zuerst: was un ser Verstand von ihm denkt, unsere Zunge ausspricht, das muß seine Würde

bezeugen, der Herrlichkeit seines heiligen Namens angemessen sein und endlich zur Erhöhung seines Ruhms dienen. Zweitens sollen wir sein heiliges Wort und seine anbetungswürdigen Geheimnisse nicht leichtsinnig oder verkehrt anwenden, etwa zur Befriedigung unseres Ehrgeizes oder unserer Habgier oder auch zum Scherz; vielmehr tragen sie ja seinen Namen mit seiner ganzen Würde an sich und müssen deshalb von uns aller Ehren wert gehalten werden. Und drittens sollen wir seine Werke nicht tadeln oder herabwürdigen, wie ja einige elende Menschen tun, die sie immerzu lästern; sondern sooft wir seiner Werke und Taten gedenken, sollen wir seine Weisheit, Gerechtigkeit und Güte preisen! Das heißt: den Namen Gottes „heiligen“; im anderen Falle wird er durch eitlen und bösartigen Mißbrauch befleckt, weil er ja aus dem von Gott geordneten Gebrauch, für den er allein gehei ligt war, herausgerissen wird und eben dadurch, selbst wenn ihm sonst keine Schmach widerführe, allmählich in Verachtung gerät. Ist aber schon dieser leichtsinnige und unnütze Gebrauch des Namens Gottes etwas so Böses, so natürlich noch viel mehr, wenn man sich des Namens Gottes zu allerlei schändlichen, sündigen Dingen bedient, wie zu abergläubischer Totenbefragung, Flüchen und Verwünschungen, unerlaubten Geisterbeschwörungen und dergleichen gottloser Zauberei.

 

Besonders aber ist in diesem Gebot der Eid gemeint, in welchem ein Mißbrauch des göttlichen Namens ganz außerordentlich verabscheuenswert ist; dadurch sollen wir nun wieder von jeglicher anderen Entheiligung dieses Namens abgeschreckt werden. Indessen handelt es sich hier um ein Gebot, das Gottes Verehrung und die Ehrfurcht vor seinem Namen betrifft, nicht aber die Billigkeit, die unter den Menschen sein muß; das ergibt sich daraus, daß Gott in der zweiten Tafel des Gesetzes dann den Meineid und das falsche Zeugnis verdammt, die die mensch liche Gemeinschaft zerstören: das wäre eine überflüssige Wiederholung, wenn schon dieses Gebot von der Pflicht der Liebe handelte. Schon die Unterscheidung (der beiden Tafeln) erfordert das; denn Gott hat uns, wie gesagt, das Gesetz nicht grund los in zwei Tafeln gegeben. So ergibt sich, daß dies dritte Gebot die Absicht enthält, Gottes Recht zu schützen und die Heiligkeit seines Namens zu verteidigen, nicht aber die Menschen zu lehren, was sie einander schuldig sind.

Institutio – Tag 86

Zweites Gebot.

 

Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, noch des, das im Wasser unter der Erde ist. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht …

 

 

 

II,8,17

 

Wie Gott im vorigen Gebot kundtat, daß er der eine ist, außer welchem keiner lei andere Götter zu denken oder zu verehren sind, so gibt er jetzt deutlich zu ver stehen, was für ein Gott er ist und welcher Gottesdienst ihm zu seiner Ver ehrung wohlgefällt, damit wir ihm nicht etwas Fleischliches anzudichten wagen! Die Absicht dieses Gebotes geht dahin, daß er seine rechte Verehrung nicht durch abergläubische Gebräuche entweihen lassen will. Deshalb will er uns — und das ist im wesentlichen der Inhalt des Gebots — von allen fleischlichen Vorstellungen, die unser Sinn, wenn er Gott nach seiner eigenen, groben Art denken will, notwendig aufbringt, gänzlich wegrufen und abziehen und uns zu dem rechtmäßigen Gottes dienst, der da geistlich ist und den er selbst angeordnet hat, bereit machen. Das scheußlichste Laster, das bei der Übertretung dieses Gebots eintreten kann, nennt er mit Namen: den offenen Götzendienst.

 

Das Gebot zerfällt in zwei Teile. Im ersten Teil wird unser Leichtsinn an den Zügel genommen, damit wir nicht Gott, der doch unbegreiflich ist, unseren Sinnen

unterwerfen und unter irgendwelchem Bilde darzustellen wagen. Im zweiten Teil wird uns untersagt, irgendwelche Bilder in gottesdienstlicher Absicht (religionis causa) anzubeten. Dabei nennt Gott in Kürze alle die Arten von Bildern, unter denen er gemeinhin unter unfrommen und abergläubischen Heiden dargestellt wurde. Unter dem, „was oben im Himmel ist“, versteht er Sonne, Mond, andere Gestirne und auch wohl die Vögel; wie er ja bei der Erläuterung des Gesetzes im vierten Kapitel des Deuteronomiums die Vögel wie die Gestirne ausdrücklich nennt (Deut. 4,17.19). Das letztere hätte ich nicht erwähnt, wenn nicht einige, wie ich sehe, diese Stelle auf die Engel bezögen! Die übrigen Stücke sind ja aus sich selbst wohl zu verstehen; deshalb will ich sie hier übergehen. Ich habe ja auch schon im ersten Buche klar genug dargelegt, daß alle sichtbare Gestalt, die der Mensch Gott andichtet, ganz und gar mit Gottes Wesen im Widerspruch steht, und daß jegliche Aufstellung von Götzenbildern die wahre Religion verderbt und verfälscht.

 

 

 

II,8,18

 

Die Worte der Drohung, die nun zugefügt sind, sollen uns aus unserer Trägheit aufrütteln. Da droht Gott:

 

Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied derer, die mich hassen, und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.

 

Das bedeutet soviel, als wenn er sagte: Ich bin der einzige, an dem ihr hangen sollt! Um uns dazu zu bringen, stellt er uns seine Macht vor Augen, die sich nicht ungestraft verachten oder geringschätzen läßt. Er verwendet hier den Gottesnamen „El“, d. h. Gott; indessen ist dieser Name von „Stärke“ abgeleitet, und ich habe, um das deutlicher zum Ausdruck zu bringen, dieses „stark“ ohne Bedenken auch über setzt und in den Zusammenhang eingefügt. Ferner nennt er sich „eifrig“ oder eifersüchtig, d. h. er kann keinen anderen an seiner Seite dulden! Und zum dritten erzeigt er sich als der Rächer seiner Majestät und Herrlichkeit gegen jeden, der diesen Ruhm der Kreatur oder einem Menschengebild zuteil werden läßt, und zwar nicht in einfacher und kurzer Vergeltung, sondern dauernd, bis hin zu den Kindern und Enkeln und Urenkeln, die natürlich die väterliche Gottlosigkeit nachmachen! In gleicher Weise verheißt er denen, die ihn lieben und sein Gesetz halten, auch seine Barmherzigkeit und Freundlichkeit bis auf Kindeskind! Gott vergleicht sich uns gegenüber oft mit einem Ehegatten; denn die Verbindung, die er mit uns durch un sere Aufnahme in den Schoß der Kirche eingegangen ist, ähnelt dem heiligen Ehe­stande, der ja auf gegenseitiger Treue beruht. Wie er selbst allen Gläubigen gegenüber das Amt eines wahrhaften Ehegatten ausübt, so verlangt er wiederum von uns Liebe und eheliche Zucht. Und das heißt: wir sollen unsere Seele nicht dem Satan, der Begierde und den schmutzigen Lüsten des Fleisches zum Ehebruch preis geben. Wenn Gott die Abtrünnigkeit der Juden straft, so klagt er sie an, alle Scham von sich geworfen und sich mit Hurerei befleckt zu haben. Und wie ein Gatte, je rechtschaffener und zuchtvoller er selber lebt, desto heftiger in Zorn gerät, wenn er das Herz seines Weibes zu einem Nebenbuhler sich neigen sieht — so kündigt uns auch der Herr, der sich uns ja „verlobt hat“ in Wahrheit (Anklang an Hos. 2,21f.), seinen eifersüchtigen Zorn an, wenn wir die Reinheit seines heiligen Ehebundes mit uns vergessen und in frevlerischer Lust dem Ehebruch verfallen. Und das geschieht besonders dann, wenn wir die Verehrung seiner göttlichen Majestät, die doch ihm

ganz allein zukommt, einem anderen geben oder sonst mit irgendeinem Aberglauben beflecken. Denn solchermaßen verletzen wir nicht nur die schuldige eheliche Treue, sondern verunreinigen den Bund selber in ehebrecherischer Schande.

Institutio – Tag 85

II,8,14

 

So hat sich der Herr als den erzeigt, der das Recht hat zu gebieten und dem man gehorchen muß. Aber er will nicht, daß wir uns allein gezwungen fühlen sollen, und deshalb lockt er uns freundlich und nennt sich den Gott seiner Kirche. Denn dieser Satz („Ich bin der Herr, dein Gott …“) bezeichnet eine gegenseitige Beziehung, wie sie in der Verheißung ausgesprochen ist: „Ich will ihr Gott sein, und sie sollen mein Volk sein“ (Jer. 31,33). So erweist ja auch Christus die Unsterblichkeit Abrahams, Isaaks und Jakobs daraus, daß der Herr sich als ihren Gott bezeugt hat (Matth. 22,32). Es ist also, als ob er spräche: Ich habe mir euch als Volk erlesen, dem ich nicht nur in diesem Leben Gutes tun, sondern auch die Seligkeit des ewigen Lebens zuteil werden lassen will. Wohin das führen soll, bemerkt das Gesetz an verschiedenen Stellen. Hat uns der Herr solcher Barm herzigkeit für wert geachtet, zu seinem Volke zu gehören, so gilt auch, was Mose sagt: „Er hat uns erwählt, daß wir ihm sein sollten ein Volk des Eigentums, ein heiliges Volk, und daß wir halten sollen seine Gebote“ (Deut. 7,6; 14,2; 26,18f.; summarisch). Daraus ergibt sich auch die Mahnung: „Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig“ (Lev. 19,2). Aus diesen zwei Zeugnissen ergibt sich dann auch der Vor wurf bei dem Propheten Maleachi: „Ein Sohn soll seinen Vater ehren und ein Knecht seinen Herrn. Bin ich nun Vater, wo ist meine Ehre? Bin ich Herr, wo fürchtet man mich?“ (Mal. 1,6).

 

 

 

II,8,15

 

Ferner gedenkt Gott der Wohltat, die er dem Volke erwiesen hat. Das hat um so größere Kraft, uns zum Gehorsam zu bringen, als selbst unter den Menschen die Undankbarkeit als schlimmer Frevel gilt. Zwar erinnerte Gott das Volk Israel an dieser Stelle an eine ihm neuerdings widerfahrene Wohltat, die aber wegen ihrer wundersamen Größe in alle Zeit denkwürdig und auch noch den Nachfahren gegen über in Kraft bleiben sollte. Sie eignet sich aber zudem auch ganz besonders zur An wendung auf die vorliegende Sache. Denn der Herr deutet an, daß sein Volk von der elenden Knechtschaft dazu frei geworden ist, daß es nun seinen Befreier in freudiger Bereitschaft gehorsam verehre. Um uns bei der rechten Verehrung zu halten, die ihm allein zukommt, pflegt er sich aber auch bestimmte Namen beizu legen, um seine heilige göttliche Majestät (sacrum eius numen) von allen Götzen und allen ersonnenen Göttern zu unterscheiden. Denn wir sind ja — wie ich bereits zeigte — dermaßen zur Eitelkeit und Vermessenheit geneigt, daß wir den Namen „Gott“ gar nicht hören können, ohne notwendig gleich auf irgendein leeres Hirn gespinst zu verfallen. Gegen dies Übel will nun Gott selber Abhilfe schaffen; und deshalb ziert er seine Gottheit mit bestimmten Titeln und setzt uns gewissermaßen einen Zaun, damit wir nicht hin- und herschweifen und uns vermessen irgendeinen neuen Gott erdenken, also den lebendigen Gott verlassen und uns selber ein Götzen bild aufrichten! Wenn deshalb die Propheten Gott besonders bezeichnen wollen, so umkleiden, ja umschließen sie ihn gewissermaßen mit den Kennzeichen, unter denen

er sich dem Volke Israel offenbart hatte. Wenn er der „Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“ genannt wird (Ex. 3,6), wenn man seine Wohnung im Tempel zu Jerusalem unter den Cherubim sucht (Am. 1,2; Hab. 2,20; Ps. 80,2; 99,1; Jes. 37,16), — so binden ihn derartige Ausdrücke nicht etwa an einen Ort oder an ein Volk; sie dienen vielmehr nur dazu, die Gedanken der Gläubigen unbeweglich auf den Gott zu richten, der sich in seinem Bunde, den er mit Israel schloß, der gestalt dargestellt hat, daß man von diesem Bilde unter keinen Umständen mehr abweichen darf.

 

Das muß indessen festgehalten werden: jene Erlösung (aus der Knechtschaft) wird erwähnt, damit die Juden sich in größerer Bereitwilligkeit Gott hingeben sollten, der sie sich nach seinem Rechte erkauft hatte. Wir sollen indessen nicht meinen, diese Erlösung ginge uns nichts an; und deshalb müssen wir in Betracht ziehen, daß die ägyptische Knechtschaft Israels ein Vorbild der geistlichen Gefangenschaft ist, in der wir alle uns befinden, bis uns der himmlische Befreier durch die Gewalt seines Arms losmacht und in das Reich der Freiheit führt. Wie also Gott einst mals die Israeliten, um sie aus ihrer Zerstreuung zur Anbetung seines Namens zu versammeln, aus der untragbaren Herrschaft des Pharao, die sie bedrückte, heraus riß, so schützt er auch heute alle die, als deren Gott er sich bezeugt, vor der furchtbaren Gewalt des Teufels, für die jene leibliche Knechtschaft ein Abbild war. Des halb müßte doch jeder in seinem Herzen entbrennen, dies Gesetz zu hören, wenn er vernimmt, daß es von dem höchsten Herrn gegeben ist, von dem doch alles seinen Ursprung hat, und in dem nun billigerweise auch alles sein Ziel sehen soll, nach dem es sich bestimmen lassen und ausrichten muß! Da müßte doch jeder von der Liebe zu diesem Gesetzgeber durchdrungen werden, wenn er hört, daß er dazu erwählt ist, seine Gebote zu halten, die Gebote dieses Gesetzgebers, von dessen Freundlichkeit er alles Gute im Überfluß, ja auch die Herrlichkeit des ewigen Lebens erwartet, durch dessen wunderbare Kraft er sich doch aus dem Rachen des Todes gerissen weiß!

 

 

 

II,8,16

 

Nachdem also Gott die Autorität seines Gesetzes begründet und fest ausgerichtet hat, gibt er das erste Gebot: daß wir keine anderen Götter haben sollen „vor ihm“. Der Zweck dieses Gebotes ist der: Gott will in seinem Volke ganz allein groß sein und sein Recht voll und ganz ausüben. Dazu soll nach seinem Gebot alle Unfrömmigkeit von uns weichen und aller Aberglaube, der die Herrlichkeit seiner gött lichen Majestät mindert oder verfinstert. Und aus dem gleichen Grunde gebietet er uns, ihn mit wahrer Frömmigkeit zu verehren und anzubeten. Das ergibt sich schon aus dem schlichten Wortsinn; denn wir können ihn nicht zum Gott haben, ohne ihm zugleich alles zuzueignen, was ihm gehört. Wenn er uns also verbietet, andere Götter zu haben, so macht er uns damit kund: wir sollen nicht das, was ihm eigen ist, auf einen anderen übertragen. Was wir Gott schuldig sind, ist nun zwar sehr mannigfaltiger Art; aber es läßt sich doch recht gut auf vier Hauptstücke zusammen fassen. Das ist (1.) die Anbetung, zu der gewissermaßen als Zusatz der geistliche Ge horsam im Gewissen kommt, dann (2.) das Vertrauen, (3.) die Anrufung und endlich (4.) die Danksagung. (1.) Unter Anbetung verstehe ich die Huldigung und Ver­ehrung, die wir ihm alle erweisen, wenn wir uns seiner Größe unterwerfen. Des halb ist es auch begründet, wenn ich die Unterwerfung unseres Gewissens unter sein Gesetz zu einem Stück dieser Anbetung machte. (2.) Das Vertrauen ist die ge wisse Zuversicht unseres Herzens zu ihm, wie wir sie gewinnen, wenn wir ihn und seine herrlichen Tugenden recht erkennen, wenn wir bei ihm allein Weisheit und Gerechtigkeit, Macht, Wahrheit und Güte suchen und in der Gemeinschaft mit ihm allein unsere Seligkeit sehen. (3.) Die Anrufung geschieht, indem unser Herz in aller Not, die uns umdrängen mag, zu seiner Treue als einziger Hoffnung sich flüchtet. (4.) Die Danksagung ist der Ausdruck unserer Dankbarkeit, die ihm

allein Lob und Preis für all seine Guttaten darbringt. Denn der Herr will dies alles keinem anderen geben und gebietet uns deshalb, es ihm allein darzubringen!

 

Es ist auch keineswegs genug, uns bloß vor allen fremden Göttern zu hüten, nein, wir sollen ihm wirklich anhangen; es finden sich ja nichtswürdige Gottesver ächter, die über alle und jede Religion in Bausch und Bogen ihren Spott ausgie ßen! Wollen wir dies Gebot recht halten, so muß wahre Gottesverehrung in uns schon da sein, die uns dahin treibt, uns dem lebendigen Gott gänzlich zu ergeben. Ist uns auf solche Weise die Erkenntnis Gottes zuteil geworden, so sollen wir in unserem ganzen Leben nur dies eine als unser Ziel im Auge haben, seine Majestät zu achten, zu ehren, zu verehren, an seinen Gütern teilzuhaben, alle Hilfe bei ihm zu suchen, die Größe seiner Werke zu erkennen und recht zu preisen! Dann sollen wir auch allem bösen Aberglauben aus dem Wege gehen, der das Herz von Gott abbringt und es bald hierhin, bald dorthin zu allerlei Göttern zerrt. Wollen wir wirklich an dem einen Gott unser Genüge haben, so müssen wir, wie gesagt, alle erdichteten Götter fahren lassen und uns hüten, den Gottesdienst, den er sich doch allein vorbehalten hat, zu zertrennen. Denn es darf von seiner Ehre auch nicht das Geringste genommen werden, sondern er muß wirklich empfangen, was ihm zukommt.

 

Der Zusatz „vor mir“ (Luthertext: „neben mir“) erhöht die Verwerflichkeit des Lasters. Denn wir reizen ihn zum Eifer, wenn wir ersonnene Götter an seine Statt setzen, wie ja auch eine schamlose Frau ihren Mann noch mehr in Zorn ver setzt, wenn sie vor seinen Augen mit ihrem Buhlen umgeht. Gott hat ja verheißen, mit gegenwärtiger Kraft und Gnade bei dem erwählten Volke zu sein und auf es zu achten, um es desto mehr von dem Frevel des Abfalls abzuschrecken, und so erinnert er jetzt daran: es ist unmöglich, zu fremden Göttern überzugehen, ohne daß er solchen Frevel sieht und sein Zeuge ist! Solche Vermessenheit aber wächst zu schrecklicher Gottlosigkeit, wenn man meint, mit seinem Abfall vor Gott verborgen bleiben zu können. Auf der anderen Seite macht uns der Herr kund, daß alles, was wir sinnen, ins Werk setzen und tun, vor sein Angesicht kommt. Des halb muß unser Gewissen auch von dem verborgensten abtrünnigen Gedanken frei sein, wenn unser Gottesdienst dem Herrn gefallen soll. Denn er will seinen Ruhm nicht bloß dadurch rein erhalten und unverdorben wissen, daß wir bloß ein äußer liches Bekenntnis ablegen, sondern er will solch Bekenntnis vor seinen Augen haben, die das Verborgenste unseres Herzens erschauen.

Institutio – Tag 84

II,8,11

 

Dann müssen wir drittens bedenken, was die Einteilung des göttlichen Gesetzes in zwei Tafeln bedeutet; diese ist so oft feierlich erwähnt, und jeder vernünf tige Mensch sieht doch ein, daß dies nicht ohne Grund oder ins Blaue hinein ge schieht. Der Grund ist aber schnell bei der Hand, so daß wir hier nicht länger zu zweifeln brauchen. Denn Gott hat sein Gesetz in der Weise in zwei Teile geteilt — die nun alle Gerechtigkeit umschließen! — daß der erste Teil die (eigentlichen) Pflichten der Gottesverehrung, die also in besonderer Weise die Verehrung seiner göttlichen Majestät betreffen, der zweite dagegen die Pflichten der Liebe um faßt, die sich also auf die Menschen beziehen.

 

Die vornehmste Grundlage aller Gerechtigkeit ist gewiß die Verehrung Gottes; ist diese zerstört, so fallen alle anderen Stücke der Gerechtigkeit wie die auseinandergerissenen und zerbrochenen Teile eines Gebäudes zusammen. Denn was soll das für eine Gerechtigkeit sein, wenn einer zwar den Menschen mit Steh len und Rauben in Ruhe läßt, aber unterdessen Gott in greulichem Frevel seine Majestät, seine Ehre raubt, wenn einer seinen Leib nicht mit Hurerei verunreinigt, aber mit Lästerungen Gottes heiligen Namen entheiligt — oder wenn einer zwar keinen Menschen ums Leben bringt, aber jeden Gedanken an Gott zu ertöten und auszulöschen sucht? Ohne Gottesverehrung ist es umsonst, sich der Gerechtigkeit zu rühmen: es ist genau so unsinnig, wie wenn man einen Rumpf ohne Kopf als Bild der Schönheit darstellen wollte! Denn die Frömmigkeit ist nicht nur das vornehmste Stück der Gerechtigkeit, sondern geradezu ihre Seele, die selbst alles durchweht und belebt; und ohne Gottesfurcht können die Menschen auch unter sich nicht Gerechtig keit und Liebe bewahren. Wir nennen daher die Verehrung Gottes den Anfang und die Grundlage der Gerechtigkeit; ist sie nämlich nicht mehr da, so ist alles, was die Menschen unter sich an Gerechtigkeit, Enthaltsamkeit, Mäßigkeit noch haben, vor Gott nichtig und unnütz! Wir nennen die Verehrung Gottes die Quelle und den Geist der Gerechtigkeit; denn die Menschen lernen nur dann in Zucht und ohne Übeltat untereinander zu leben, wenn sie Gott als den Richter über Recht und Un recht verehren. Deshalb hat uns Gott in der ersten Tafel in der Frömmigkeit unterwiesen und in den eigentlichen Pflichten der Religion, mit denen seine göttliche Majestät verehrt werden soll. Die zweite Tafel schreibt uns dann vor, wie wir uns um der Furcht seines Namens willen in der Gemeinschaft der Menschen ver halten sollen. So hat auch unser Herr (Christus) nach dem Bericht der Evangelisten das ganze Gesetz in zwei Hauptstücken zusammengefaßt: „Du sollst Gott lieben von ganzem Herzen, ganzer Seele und von allen deinen Kräften — und deinen Nächsten als dich selbst“ (Matth. 22,37ff.; Luk. 10,27). Da läßt er also das Gesetz in zwei Stücken bestehen und bezieht das erste auf Gott, das zweite auf die Men schen.

 

 

 

II,8,12

 

So besteht zwar das ganze Gesetz eigentlich in zwei Stücken; aber unser Gott wollte uns doch jeden Vorwand für eine Selbst-Entschuldigung nehmen und hat deshalb in zehn Geboten näher bezeichnet, wie wir ihn recht ehren, fürchten und lieben und dann auch die Menschen recht lieben sollen, wie er uns das ja um seinetwillen aufträgt. Es ist auch keine falsch angewandte Mühe, über die Einteilung der Gebote

nachzudenken; nur müssen wir dabei erwägen, daß in dieser Hinsicht jeder sein freies Urteil haben muß und man mit dem Andersdenkenden nicht gleich feindlich an einandergeraten soll! Wir müssen auf diese Frage notwendig eingehen, damit der Leser angesichts unserer eigenen Einteilung, die noch folgen muß, nicht etwa ver ächtlich oder verwundert von einer neuen und eben ausgedachten Sache redet.

 

Außer allem Streit steht, daß das Gesetz aus zehn „Worten“ besteht; das be stätigt Gott öfters selber. Deshalb geht die Meinungsverschiedenheit nicht um die Zahl, sondern um die Art der Einteilung. Einige teilen so, daß der ersten Tafel drei, der zweiten die übrigen sieben zufallen; wer das tut, der tilgt das Bilder verbot (2. Gebot) aus der Zahl der Gebote aus oder verbirgt es unter dem ersten, obgleich der Herr es doch unzweifelhaft als besonderes Gebot gegeben hat; ferner muß man dann das 10. Gebot, also „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut …“, unpassenderweise in zwei Gebote zerreißen. Dazu kommt, wie wir bald sehen werden, daß diese Einteilungsweise der Kirche in ihrer unverdorbenen Zeit unbekannt war. Andere zählen mit uns vier Gebote zur ersten Tafel, nennen aber an Stelle des 1. Gebots allein die (dort gegebene) Zusage, ohne Gebot. Ich verstehe aber, sofern ich nicht durch einleuchtende Gründe vom Gegenteil überzeugt werde, die zehn „Worte“ bei Mose als zehn Gebote, und es scheint mir auch, daß sie in solcher Zahl tadellos abgeteilt sind. Ich lasse also den anderen ihre Über zeugung und folge meinerseits der, die mir die richtigste scheint: Was einige zum ersten Gebot haben machen wollen, scheint mir eine Vorrede zum ganzen Gesetz zu sein; dann folgen zunächst vier Gebote der ersten und dann die sechs der zweiten Tafel, in der Reihenfolge, wie sie nachher aufgezählt werden sollen. Von die ser Einteilung berichtet Origenes, daß sie zu seiner Zeit ohne Streit allgemein an genommen war (Predigten über Exodus, 8). Dazu stimmt auch Augustin; er hält bei der Aufzählung der Gebote folgende Ordnung ein: Wir sollen Gott allein dienen und gehorchen, die Götzen nicht verehren, den Namen Gottes nicht unnütz führen —, wobei er vorher für sich allein von dem alten Sabbatgebot gesprochen hat (An Bonifacius, Buch III). Freilich erklärt er an anderer Stelle auch seinen Gefallen an der erstgenannten Einteilung, aber nur aus dem allzu unerheblichen Grunde, bei der Aufteilung der ersten Tafel in drei Gebote komme in der Dreizahl das Ge heimnis der Dreieinigkeit besser zum Ausdruck. Jedoch leugnet er auch an der Stelle nicht, daß ihm von den anderen Einteilungen am meisten die auch von uns vorge­brachte gefalle (Fragen zum Heptateuch). Auch der Verfasser des „unvollendeten Werkes über Matthäus“ ist mit uns einer Meinung. Josephus teilt unzweifelhaft im Anschluß an die allgemeine Ansicht seiner Zeitgenossen jeder der beiden Tafeln fünf Gebote zu. Das widerspricht aber der Vernunft, indem nun die Verehrung Gottes und die Liebe zum Nächsten ungeschieden bleiben. Auch widerspricht ein sol ches Verfahren der Autorität des Herrn selber, der das Gebot „Du sollst Vater und Mutter ehren …“ mit zur zweiten Tafel zählt (Matth. 19,19).

 

Aber jetzt wollen wir Gott selber hören, wie er in seinem Wort zu uns redet:

 

 

 

Erstes Gebot.

 

Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause geführt habe; du sollst nicht andere Götter haben neben mir.

 

 

 

II,8,13

 

Ob man den ersten Satz zu einem Teil des ersten Gebotes macht oder ihn für sich allein liest, ist mir gleichgültig; nur soll man mir nicht abstreiten, daß er eine Art Vorrede auf das ganze Gesetz darstellt. Wenn Gesetze gegeben werden, so ist zu allererst darauf zu sehen, daß sie nicht bald in Verachtung geraten und abgetan werden. So sorgt auch Gott zunächst dafür, daß die Würde seines Gesetzes, wie er

es gibt, nicht der Geringschätzung anheimfalle; so macht er es mit einer dreifachen Begründung unverletzlich. Er mißt sich erstens die Macht und das Recht bei, zu befehlen, um das erwählte Volk zu unbedingtem Gehorsam zu verpflichten. Dann gibt er zweitens seine Gnadenverheißung, um durch deren Süßig keit das Volk zum Trachten nach der Heiligkeit zu locken. Und er erinnert drittens an seine bereits geschehene Wohltat, um die Juden ihrer Undankbarkeit zu überführen, wenn sie sich nicht so verhielten, wie es seiner Güte angemessen war. Der Name „Herr“ („Jehova“) bezeichnet sein Herrschaftsrecht und seine Ge walt. Wenn von ihm alle Dinge sind und auch alle Dinge in ihm ihr Dasein haben, so muß auch alles auf ihn bezogen werden, wie Paulus sagt (Röm. 11,36). So werden wir durch dies eine Wort voll und ganz unter das Joch der göttlichen Majestät gebracht; denn es wäre ja ungeheuerlich, wollten wir uns der Gewalt dessen entziehen, außer dem wir gar nicht sein können!

Institutio – Tag 83

II,8,7

 

Wenn wir dies für die Absicht des Gesetzes erklären, so bringen wir damit nicht von uns aus eine neue Auslegung vor, sondern folgen dem besten Ausleger des Ge setzes: Christus! Die Pharisäer hatten dem Volke die verkehrte Meinung bei gebracht, das Gesetz erfülle der, welcher nichts Gesetzwidriges getan hätte. Gegen diesen verderbenbringenden Irrtum ging Christus an und verkündigte: „Wer ein Weib ansiehet, ihrer zu begehren, der hat schon die Ehe mit ihr gebrochen“, be zeugte auch: „Wer seinen Bruder hasset, der ist ein Totschläger.“ Ja, er erklärt den des Gerichts schuldig, der in seinem Herzen dem Zorn Raum gibt, und den des Rates schuldig, der durch Murmeln und Griesgram ein Zeichen gibt, daß er beleidigt sei, und den gar des höllischen Feuers schuldig, der mit Lästerworten und Schelten offen seinen Zorn ausbrechen läßt (Matth. 5,21f.28.43ff.). Leute, die das nicht ver standen haben, haben aus Christus einen zweiten Mose gemacht, der das „Evan gelische Gesetz“ gegeben hätte, das den Mangel des mosaischen Gesetzes ausgefüllt hätte. Daher kommt denn auch der bekannte Satz von der Vollkommenheit des „Evangelischen Gesetzes“, das weit über das alte Gesetz emporrage — ein in vieler Beziehung sehr gefährlicher Satz! Denn aus dem Gesetz Moses selber wird sich bei unserer noch folgenden Feststellung seines Hauptinhaltes ergeben, was für eine unwürdige Schmähung jener Satz ihm aufbrennt. Er bringt wenigstens die Heilig keit der Väter in den Verdacht der Heuchelei und führt uns zugleich von jener ein zigen und bleibenden Richtschnur der Gerechtigkeit ab. Indessen ist dieser Irrtum sehr leicht zurückzuweisen: man glaubte nämlich, Christus füge dem Gesetz etwas hinzu, während er es doch tatsächlich nur in seiner ursprünglichen Reinheit wieder herstellte, indem er es von dem Lügenwerk und dem Sauerteig der Pharisäer frei machte und säuberte.

 

 

 

II,8,8

 

Zweitens wollen wir beachten, daß in den Geboten und Verboten stets mehr enthalten ist, als mit Worten ausgedrückt wird; dabei müssen wir jedoch Maß hal ten und das Gesetz nicht als Lesbische Regel behandeln, auf Grund deren man die Schrift nach seiner Willkür auslegen und aus allem alles machen könnte. Einige Leute gehen in ihrer Anmaßung derart zügellos über den Inhalt hinaus, daß nun das Ansehen des Gesetzes bei manchen ganz verfällt und andere wiederum daran verzweifeln, es je begreifen zu können. Man muß also, soweit wie möglich, auf einen Weg zu kommen suchen, der uns in geradem und festem Gang zur Erkenntnis des Willens Gottes führt. Es muß eben nach meiner Ansicht untersucht werden, inwie fern die Erläuterung über die Worte hinausgehen darf, so daß also offensichtlich nicht etwa das göttliche Gesetz einen Anhang von menschlichen Anmerkungen erhält, sondern der reine und klare Sinn des Gesetzgebers selbst getreu wiedergegeben wird. Gewiß gibt es beinahe in allen Geboten Ausdrücke, die offenbar vieles Weitere mitumfassen (manifestae sunt synekdochae), so daß es also lächerlich wäre, wenn jemand den Sinn des Gesetzes auf den engen Raum der Wörter zusammen drängen wollte.

 

Daß man also bei einer verständigen Auslegung des Gesetzes über die Wörter hinausgehen darf, liegt auf der Hand; aber wie weit das möglich ist, bleibt dunkel, wenn nicht irgendein Maß und Ziel gesetzt wird. Dazu dient aber nach mei ner Ansicht am besten die Überlegung über die Ursache und den Zweck des Gebotes; bei jedem Gebot müssen wir also erwägen, wozu es uns gegeben sei. Als Beispiel:

Jedes Gebot ist entweder ein Gebot oder ein Verbot. Der wahre Inhalt zeigt sich nun in jedem Falle sogleich, wenn wir auf die Ursache oder die Absicht unser Au genmerk richten. So ist zum Beispiel die Absicht des fünften Gebots: es soll denen Ehre zuteil werden, denen Gott sie beigelegt hat. Der wesentliche Inhalt (summa) dieses Gebots ist also der: es ist recht und Gott wohlgefällig, daß wir die Menschen ehren, denen er irgendwie eine besondere Würde verliehen hat; bringen wir ihnen Verachtung oder Ungehorsam entgegen, so ist das dem Herrn ein Greuel. Die Ab sicht des ersten Gebots ist: Gott soll allein geehrt werden. Daher wird der Haupt inhalt dieses Gebots sein: Wahre Frömmigkeit, das heißt Verehrung seiner gött lichen Majestät ist nach Gottes Herzen, Unfrömmigkeit ist ihm ein Greuel. So muß bei jedem Gebot zunächst zugesehen werden, wovon es eigentlich handelt, dann ist die Absicht aufzusuchen — bis wir finden, was denn hier nach des Gesetzgebers Kundmachung ihm gefällt oder mißfällt. Zum Schluß müssen wir dann auf das Ge genteil schließen, etwa so: Wenn dies oder jenes Gott gefällt, so mißfällt ihm das Gegenteil, mißfällt ihm dies oder das, so gefällt ihm das Gegenteil, gebietet er das eine, so verbietet er damit das Entgegengesetzte, verbietet er dies, so verordnet er damit das Gegenteil!

 

 

 

II,8,9

 

Was jetzt bloß etwas undeutlich berührt ist, das wird bei der Erklärung der Gebote selbst aus der Übung völlig klar werden. Deshalb genügt im allgemeinen die bloße kurze Erwähnung; nur der letzte Satz, der sonst entweder gar nicht be griffen oder aber selbst dann im Anfang vielleicht als recht widersinnig erscheinen könnte, muß doch noch kurz bewiesen und bekräftigt werden. Der Satz: Wenn das Gute geboten wird, so ist damit das Gegenteil, nämlich das Böse, verboten — be darf keines Beweises; seine Richtigkeit gesteht jedermann zu. Auch daß mit dem Ver bot des Bösen das Gegenteil als Pflicht befohlen wird, wird man allgemein ohne Widerspruch annehmen. Daß Tugenden dadurch gepriesen werden, daß ihr Gegen teil als Laster verdammt wird, ist gewöhnliche Meinung. Aber wir verlangen noch etwas mehr, als diese Redensarten gemeinhin bedeuten. Denn unter der Tugend, die dem Laster entgegensteht, begreift man gemeinhin bloß die Enthaltung von dem betreffenden Laster; nach meiner Meinung ist darunter aber mehr zu ver stehen: nämlich die tatsächliche Leistung der (dem Laster entgegengesetzten) pflichtmäßigen Aufgabe! So versteht der gewöhnliche Menschenverstand unter der Forderung des Gebotes: „Du sollst nicht töten“ nur dies, daß man sich von jeder Freveltat und auch der Lust dazu zu enthalten habe. Ich meine aber, daß außerdem noch damit gesagt ist: wir sollen unseres Nächsten Leben mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln erhalten. Das soll nicht ohne Begründung ausgesprochen sein. Denn Gott verbietet, den Bruder unbillig zu verletzen oder ihm Gewalt anzutun, weil nach seinem Willen dessen Leben uns teuer und wert sein soll; also fordert er zugleich auch den Dienst der Liebe zur Erhaltung dieses Lebens! Und so werden wir immer aus der Absicht eines Gebotes erkennen können, was wir zu tun oder zu lassen haben!

 

 

 

II,8,10

 

Wie kommt es nun, daß Gott auf solche Weise die Gebote eigentlich bloß zur Hälfte nennt und insofern seinen Willen weniger ausdrücklich kundmacht, als viel mehr unter stillschweigender Hinzunahme weiterer Forderungen (per synecdochas) bloß andeutet? Dafür pflegt man mancherlei Gründe anzuführen; besonders aber gefällt mir einer: Das Fleisch gibt sich ja immer Mühe, die Abscheulichkeit der Sünde, wenn sie nicht mit Händen zu greifen ist, zu verkleinern und mit gewaltig scheinenden Vorwänden zu schmücken; deshalb hat Gott gerade die schrecklichste und frevelhafteste Art der Übertretung des betreffenden Gebots als Beispiel deut lich ausgesprochen; da soll nun unsere Empfindung schon beim Hören erschaudern und unserem Herzen eine um so größere Abscheu gegen die Sünde in jeder Ge­stalt eingeflößt werden. Wenn wir ein Laster beurteilen, so täuscht uns oft die Nei-

gung, es leichter zu nehmen, wenn es weniger offen sich zeigt. Dergleichen Täuschung verhütet der Herr, indem er uns daran gewöhnt, alle Laster miteinander auf diese Hauptlaster zurückzuführen, die am deutlichsten darstellen, was in der betreffenden Hinsicht Gott zuwider ist. Ein Beispiel: Zorn und Haß gelten nicht als besonders abscheuliche Sünde, wenn sie unter ihrem eigenen Namen auftreten; werden sie aber als Mord untersagt, so sehen wir klarer, wie sehr sie Gott zu wider sind, dessen Wort sie mit einer solchen Untat auf eine Stufe stellt, und wir lassen uns durch dies Urteil Gottes daran gewöhnen, die Schwere dieser vergehen, die wir zuvor geringschätzten, ernster zu nehmen.

Institutio – Tag 82

II,8,4

 

Aber der Herr gibt sich nicht damit zufrieden, seiner Gerechtigkeit die gebührende Ehrfurcht zu verschaffen; er will uns auch die Liebe zur Gerechtigkeit und zugleich den Haß gegen die Ungerechtigkeit ins Herz senken und hat dazu die Verheißungen und Drohungen dem Gesetz beigegeben. Unser inneres Auge ist ja so verfinstert, daß es von der Schönheit des Guten nicht mehr berührt wird; und darum hat der Vater in seiner großen Güte und Barmherzigkeit uns durch die Süßigkeit der Belohnungen dazu reizen wollen, ihn zu lieben und nach ihm zu verlangen. Er ver kündet also, daß das rechte Tun bei ihm Belohnungen zu erwarten habe und daß keiner, der seinen Geboten folgt, sich umsonst gemüht haben soll. Er läßt aber ander seits auch wissen, daß die Ungerechtigkeit ihm abscheulich ist und auch nicht unge straft davonkommen soll, ja, daß er selber für die Verachtung seiner Majestät als strenger Vergelter auftreten wird. Und um keine Ermunterung zu unterlassen, ver spricht er denen, die seine Gebote halten, Segnungen im zeitlichen Leben wie auch die ewige Seligkeit, den Übertretern aber droht er ebenso gegenwärtige Not und auch die Strafe des ewigen Todes. Die Verheißung: „Wer das tut, der wird dadurch leben“ (Lev. 18,5) entspricht der Drohung: „Welche Seele sündiget, die soll ster-

ben“ (Ez. 18,4.20), und diese beiden Sprüche beziehen sich zweifellos auf die zu künftige und immerwährende Unsterblichkeit, bzw. auf den künftigen und nicht en denden Tod! Freilich wird überall, wo Gottes Wohlwollen oder Gottes Zorn er wähnt wird, zugleich damit auch das ewige Leben oder der ewige Tod umfaßt. Was aber die gegenwärtigen, zeitlichen Segnungen und Strafen betrifft, so gibt uns das Gesetz eine lange Aufzählung (Lev. 26,3-39; Deut. 28,1-68). So bewährt sich in den Strafen Gottes unendliche Heiligkeit, welche die Ungerechtigkeit nicht zu ertragen vermag, in den Verheißungen aber seine höchste Gerechtigkeitsliebe, die es nicht an Belohnung fehlen läßt, und erst recht seine wundersame Güte. Denn wir sind doch seiner Majestät mit allem, was wir haben, verpfändet, und er hat volles Recht, alles, was er von uns fordert, als Schuld zurückzufordern — die Rück erstattung einer Schuld aber ist keiner Belohnung wert! Er läßt also sein eigenes Recht fahren, wenn er unserem Gehorsam Lohn darreicht, obwohl dieser doch gar nicht freiwillig geschieht — als ob wir nicht ohnehin dazu verpflichtet wären! Was uns aber die Verheißungen und Drohungen selbst nützen, das wurde zum Teil be reits gesagt, zum Teil wird es an seiner Stelle noch klarer werden. Vorerst ist es genug, wenn wir festhalten und bedenken, daß in den Verheißungen des Gesetzes die Gerechtigkeit ganz besonders gerühmt wird, damit wir desto besser erkennen, wie sehr Gott der Gehorsam gefällt. Ferner wollen wir nicht vergessen, daß die Stra fen dazu dienen sollen, daß die Ungerechtigkeit desto fluchwürdiger erscheine, da mit der Sünder sich von der Schmeichelei des Lasters nicht betören lasse, das ihm bereitete Gericht des Gesetzgebers zu vergessen!

 

 

 

II,8,5

 

Indem uns der Herr die Regel vollkommener Gerechtigkeit vorlegt, führt er sie in allen Stücken immer wieder auf seinen Willen zurück und bezeugt dadurch, daß ihm nichts wohlgefälliger ist als der Gehorsam. Darauf muß um so genauer geachtet werden, als die Zuchtlosigkeit des Menschengeistes immerzu allerhand Gottes dienst sich erdenkt, um damit vor Gott sich etwas zu verdienen. Zu allen Zeiten hat sich diese unfromme Frömmigkeitsmacherei, die ja dem Menschengeiste von Natur innewohnt, offenbart, und sie tut es noch heute: es zeigt sich nämlich, daß die Men schen immer eine ganz besondere Neigung haben, sich abseits von Gottes Wort eine eigene Art zu erdenken, um gerecht zu werden. Deshalb finden bei den sogenannten „guten Werken“ die Gebote des Gesetzes wenig Raum, weil ja dieser gewaltige Schwarm menschlicher „Gebote“ den ganzen Platz einnimmt! Mose aber wollte gerade diesem Mutwillen wehren; und deshalb redet er nach der Verkündigung des Gesetzes das Volk an: „Sieh zu und höre alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß dir’s wohlgehe und deinen Kindern nach dir ewiglich, weil du getan hast, was recht und gefällig ist vor dem Herrn, deinem Gott“ (Deut. 12,28). Und: „Alles, was ich euch gebiete, das sollt ihr halten … Ihr sollt nichts dazutun noch davontun“ (Deut. 13,1). Zuvor hatte er ausgesprochen, das sei des Volkes Weisheit und Verstand vor allen Völkern, daß es von dem Herrn die Urteile, Rechte und Zeremonien empfangen hätte; da fügt er denn gleich zu: „Hüte dich nur und bewahre deine Seele wohl, daß du nicht vergessest der Geschichten, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen kommen…“ (Deut. 4,9). Gott sah ja voraus, daß die Israeliten sich mit dem Empfang des Gesetzes nicht zu frieden geben, ja daß sie, wenn ihnen nicht gewehrt würde, immer neue, eigene Wege erfinden würden, um Gott zu dienen, und deshalb verkündet er ihnen: Hier ist die vollkommene Gerechtigkeit beschlossen! Das mußte notwendig ein sehr starkes Hemm nis sein — und doch haben sie sich von dieser so streng verbotenen Vermessenheit nicht abbringen lassen! Und wir? Auch für uns ist dieses Wort bindend; denn daß der Herr seinem Gesetz allein das Recht gibt, uns vollkommene Gerechtigkeit zu lehren, das ist doch ewig gültig! Wir indessen sind damit nicht zufrieden und machen uns eine abergläubische Mühe, immer neue gute Werke zu ersinnen und zusammen-

zuschmieden! Das beste Mittel, um dies Gebrechen zu heilen, wird es sein, wenn wir immer daran denken: Das Gesetz hat uns Gott gegeben, damit es uns die voll kommene Gerechtigkeit lehre, hier wird keine andere Gerechtigkeit von uns ver langt, als daß wir uns nach der Vorschrift des Willens Gottes richten sollen, und deshalb ist es umsonst, neue Arten von Werken zu erdenken, um damit vor Gott ein Verdienst zu erwerben; denn er will nach seinem Recht einzig durch Gehorsam verehrt sein. Ja, ein Eifer nach guten Werken, der über Gottes Gesetz hinausgeht, ist sogar eine unerträgliche Entheiligung der göttlichen, wahren Gerechtigkeit. Es ist sehr recht, wenn Augustin den Gehorsam gegen Gott bald die Mutter und Wächterin aller Tugenden, bald auch deren Wurzel nennt (Vom Gottesstaat, XIV,12 u.a.).

 

 

 

II,8,6

 

Ist uns aber das Gesetz des Herrn erklärt, so wird sich auch recht und mit besse rer Wirkung bestätigen, was ich oben von dem Amt und der Anwendung des Ge setzes ausgeführt habe. Bevor wir aber dazu übergehen, das Gesetz in seinen einzel nen Stücken auszulegen, muß zunächst noch einiges gesagt werden, was zu seinem allgemeinen Verständnis erforderlich ist. Da muß zunächst festgestellt wer den, daß das Gesetz unser menschliches Leben nicht etwa bloß zu einer äußeren Ehrbarkeit erzieht, sondern zu einer inneren, geistlichen Gerechtigkeit. Das kann zwar niemand ab streiten, aber nur sehr wenige beachten es nach Gebühr. Das geschieht, weil sie ihren Blick nicht auf den Gesetzgeber richten, nach dessen Wesen und Geist auch die Natur des Gesetzes zu beurteilen ist. Wenn ein König Hurerei, Mord oder Diebstahl verbietet und nun jemand bloß in seinem Herzen die Begierde hat, zu huren, zu mor den oder zu stehlen, aber nichts von alledem tatsächlich vollführt hat, so wird ihn sicherlich keine Strafe treffen. Denn die Maßnahmen des irdischen Gesetzgebers gehen ja nur auf die Erhaltung der äußeren bürgerlichen Ordnung (civilitas), und deshalb werden seine Verordnungen auch nur durch wirkliche Übeltaten übertreten. Gottes Auge aber entgeht ja nichts, und er bleibt nicht bei äußerem Schein stehen, sondern sieht auf wirkliche Reinheit des Herzens; wenn er also Hurerei, Mord und Diebstahl verbietet, so ist damit zugleich auch die Begierde, der Zorn, der Haß, das Begehren nach fremdem Gut, die böse Absicht und alles dergleichen untersagt! Denn er ist ja ein geistlicher Gesetzgeber, und darum gilt sein Wort der Seele wie dem Leibe. Denn schon Zorn und Haß ist ein Mord der Seele, böses Begehren und Habgier ist bereits Diebstahl, böse Lust bereits Hurerei! Nun wird jemand einwen den: Die menschlichen Gesetze haben doch auch auf Absicht und Willen Bezug und nicht nur auf das zufällige Ergebnis. Das gebe ich zu, aber es gilt doch nur, sofern diese äußerlich sichtbar werden! Sie ziehen in Betracht, in was für einer Absicht diese oder jene Tat geschehen ist, aber sie erforschen doch nicht die geheimsten Ge danken! Deshalb wird ihnen Genüge getan, wenn jemand seine Hand bloß von der Übertretung fernhält. Aber da das himmlische Gesetz unserer Seele gegeben ist, so gehört zu dessen rechter Beobachtung vor allem die innere Zucht. Der gewöhnliche Mensch dagegen, auch wenn er tapfer leugnet, ein Verächter des Gesetzes zu sein, stellt wohl Augen, Füße, Hände und alle Körperteile gewissermaßen in den Dienst der Beobachtung des Gesetzes — nur sein Herz bleibt weit vom Gehorsam entfernt und meint schon genug getan zu haben, wenn es vor den Menschen recht ver heimlicht, was es doch vor Gottes Auge tut. Solche Menschen hören: Du sollst nicht töten, Du sollst nicht ehebrechen, Du sollst nicht stehlen — und sie recken auch das Schwert nicht zum Morde, halten ihren Leib rein vom Umgang mit Dirnen, lassen ihre Hand von fremdem Gut. Bis dahin ist also alles recht und gut. Aber in ihrem Herzen sind sie voller Mordgedanken, glühen sie vor Lust, schauen aller Leute Hab und Gut mit schiefen Augen an und verschlingen es vor Begehrlichkeit!

Es fehlt ihnen eben an dem, was am Gesetz die Hauptsache ist. Denn woher kann dieser große Unverstand anders kommen als daher, daß sie am Gesetzgeber vorbei gehen und ihre Gerechtigkeit mehr nach ihrem eigenen Wesen einrichten? Diesem Wahn widersteht Paulus und behauptet: „Das Gesetz ist geistlich“ (Röm. 7,14). Das heißt: es fordert nicht nur den Gehorsam der Seele, des Gemüts und des Willens, sondern Engelsreinheit, befreit von allen Befleckungen des Fleisches, die nach nichts trachtet als nach dem, was geistlich ist.

Institutio – Tag 81

Achtes Kapitel: Auslegung des sittlichen Gesetzes (der Zehn Gebote).

 

 

 

II,8,1

 

Hier, meine ich nun, wird es am Platze sein, die Zehn Gebote mit einer kurzen Auslegung einzufügen. Daraus wird nämlich erstens deutlicher werden, daß — wie ich schon andeutete — die Verehrung Gottes, die er selbst einst vorgeschrieben hat, noch heute in Geltung ist. Zweitens wird sich daraus auch eine Bestätigung des weiteren Hauptpunktes ergeben, wonach die Juden aus dem Gesetz nicht bloß gelernt haben, wie die rechte Frömmigkeit beschaffen sei, sondern auch, da sie sich zur Erfüllung ungeeignet fanden, durch den Schrecken vor dem Gericht Gottes dazu genötigt wurden, sich gegen ihren Willen zum Mittler hinziehen zu lassen. Weiter: als ich auseinandersetzte, was alles zur wahren Erkenntnis Gottes gehört, da lehrte ich auch, daß Gott in seiner Größe von uns gar nicht erfaßt werden kann, ohne daß uns seine Majestät sogleich entgegentritt und in seinen Dienst zwingt. Und bei unse rer Selbst-Erkenntnis ist es nach meiner Überzeugung das Wichtigste, daß wir ohne alles Vertrauen auf eigene Kraft, frei von aller Zuversicht auf eigene Gerechtigkeit, dagegen zerbrochen, zermalmt von dem Bewußtsein unserer Armut, die rechte Demut lernen und jene rechte Selbst-Erniedrigung. Dies beides will der Herr mit seinem Gesetz schaffen. Denn da eignet er sich erstens selbst alle ihm ja auch zustehende Befehlsgewalt zu und fordert uns zur Ehrerbietung gegen seine göttliche Majestät auf, gebietet uns auch, wie sich diese Ehrerbietung zu erweisen habe. Und zwei tens verkündet er die Regel seiner Gerechtigkeit, deren gerechter Forderung wir nach unserer Art, die ja böse und verkehrt ist, immerzu widerstreben und deren Voll kommenheit unser Vermögen, das ja schwach ist und zum Guten gänzlich untüchtig, nicht von ferne erreicht; so überführt er uns unserer Ohnmacht und Ungerechtigkeit.

 

Eben das, was wir aus den beiden Tafeln des Gesetzes lernen sollen, sagt uns gewissermaßen jenes innere Gesetz, das nach unserer obigen Darstellung allen Men schen ins Herz geschrieben und sozusagen eingeprägt ist. Denn unser Gewissen läßt uns nicht immerzu ohne Empfinden schlafen, sondern es ist in unserem Innern ein Zeuge und Mahner an das, was wir Gott schuldig sind, es hält uns den Unterschied zwischen Gut und Böse vor und klagt uns an, wenn wir vom Wege abweichen. Der Mensch ist indessen von einer solchen Finsternis des Irrtums umhüllt, daß er vermöge dieses natürlichen Gesetzes kaum eine geringe Ahnung von der Verehrung bekommt, die Gott wohlgefällig ist, jedenfalls aber weit von deren wirklichem Sinne entfernt bleibt. Dabei ist der Mensch aber von seiner Anmaßung und Hoffart der maßen aufgeblasen, in seiner Selbstliebe derart verblendet, daß er sich gar nicht ohne weiteres recht anschauen oder in sich gehen kann, um Gehorsam und Selbst verleugnung zu lernen und sein Elend offen zu gestehen. Deshalb hat also der Herr — und das war angesichts unserer Schwachsichtigkeit wie auch unserer Halsstarrig keit nötig! — uns sein geschriebenes Gesetz gegeben: dies bezeugt uns genauer, was im natürlichen Gesetz zu dunkel blieb, und es vertreibt uns auch die Faulheit und erfüllt Herz und Gemüt mit frischerer Bewegung!

 

 

 

II,8,2

 

Nun können wir auch gleich sehen, was wir aus dem Gesetz lernen sollen. Eben dies: Gott ist unser Schöpfer und deshalb hat er auch Vater- und Herrenrecht an uns. Darum gebührt ihm von uns aus Ruhm, Ehrfurcht, Liebe und Furcht. Wir sind also nicht unsere eigenen Herren, sollen nicht der Lust folgen, wohin sie uns treibt, sondern allein von seinem Winke abhängen und in dem bleiben, was ihm wohlgefällt. Er liebt ja Gerechtigkeit und Heiligkeit von Herzen und haßt die Un gerechtigkeit; so sollen wir denn, wollen wir nicht in frevlerischer Undankbarkeit von unserem Schöpfer abfallen, unser Leben lang auf die Gerechtigkeit unser Sinnen

und Trachten richten. Denn wir beweisen ihm ja dadurch erst die gebührende Ehr furcht, daß wir seinen Willen über den unseren stellen, und deshalb gibt es nur eine rechte Gottesverehrung, nämlich das Trachten nach Gerechtigkeit, Heiligkeit und Reinheit. Da darf auch nicht die Entschuldigung vorgebracht werden, dazu fehle uns die Fähigkeit und wir wären ja gleich zahlungsunfähigen Schuldnern nicht in der Lage, das zu leisten. Denn Gottes Ehre läßt sich nicht nach unserem Ver mögen bemessen — wir mögen sein, wer wir wollen, so bleibt er doch sich selber gleich: ein Freund der Gerechtigkeit und ein Feind der Ungerechtigkeit! Was er auch von uns fordert — denn er kann nur das Rechte fordern! —: auf uns liegt kraft natürlicher Gebundenheit die Pflicht zum Gehorchen; vermögen wir etwas nicht, so ist das unser eigener Mangel. Werden wir von der eigenen Begehrlichkeit, in der die Sünde die Herrschaft führt, in Fesseln gehalten, so daß wir unserem Vater nicht den freien Gehorsam leisten können, so können wir uns nicht mit der auf uns lastenden Notwendigkeit entschuldigen — denn das Übel liegt in uns und ist uns zuzurechnen.

 

 

 

II,8,3

 

Sind wir nun durch das Gesetz bis zu dieser Erkenntnis vorgedrungen, so müssen wir nun auch wiederum unter seiner Leitung zu uns selber kommen; und daraus folgt für uns zweierlei. Erstens gewahren wir, wenn wir die Gerechtigkeit, die das Gesetz fordert, mit unserem Leben vergleichen, daß wir bei weitem nicht dem Willen Gottes entsprechen, ja daß wir deshalb unwürdig sind, noch zu seinen Geschöpfen zu zählen, geschweige denn zu seinen Kindern. Und wenn wir dann zweitens unsere Kräfte betrachten, so finden wir, daß diese nicht etwa zu schwach, sondern gänzlich untüchtig sind, das Gesetz zu erfüllen. Aus solcher Einsicht folgt notwendig das Mißtrauen gegenüber der eigenen Kraft, zugleich auch innere Angst und Bangigkeit. Denn das Gewissen kann die Last der Ungerechtigkeit nicht ertra gen, ohne sich alsbald vor Gottes Gericht gestellt zu sehen. Dies aber ist nicht mög lich, ohne daß die Todesangst über uns kommt. In gleicher Weise aber wird das Gewissen durch die Beweise unserer Ohnmacht überführt und gerät so notwendig in die völlige Verzweiflung an den eigenen Kräften. Jede von diesen beiden Widerfahrnissen (Todesangst und Verzweiflung an der eigenen Kraft) bringt uns nun zu Demut und Selbstverwerfung, — und so kommt der Mensch endlich unter dem Empfinden des ewigen Todes, dem er um seiner Ungerechtigkeit willen mit Recht entgegensieht, doch dazu, zu der Barmherzigkeit Gottes als dem einzigen Hafen des Heils seine Zuflucht zu nehmen, zu fühlen, daß es nicht in seiner Macht steht, der Forderung des Gesetzes Genüge zu tun, an sich selbst zu verzweifeln und dann nach einer Hilfe zu verlangen, die er von anderswoher erflehen und erwarten muß!