IV,20,10
Aber hier entsteht, wie es scheint, eine schwierige und umständliche Frage: wenn im Gesetze Gottes allen Christen verboten wird zu töten (Ex. 20,13; Deut. 5,17; Matth. 5,21) und wenn der Prophet von dem heiligen Berge Gottes, das heißt von der Kirche, weissagt, da werde man keinem mehr Leid noch Schaden tun (Jes. 11,9; 65,25) – wie kann dann die Obrigkeit zugleich fromm sein und Blut vergießen?
Aber wenn wir begreifen, daß die Obrigkeit bei der Ausübung der Strafe nichts von sich selbst aus tut, sondern vielmehr Gottes eigenste Urteile vollstreckt, dann wird uns dies Bedenken keinerlei Hinderung bereiten. Das Gesetz des Herrn verbietet das Töten; aber damit der Mord nicht ungestraft bleibt, so gibt der Gesetzgeber selbst seinen Dienern das Schwert in die Hand, damit sie es gegen alle Mörder brauchen! Leid und Schaden zu tun ziemt den Frommen nicht, aber das heißt nicht Schaden noch Leid tun, wenn man die Bedrängnis der Frommen auf des Herrn Befehl rächt. Ach, wenn es uns doch immerfort vor der Seele stehen wollte, daß hier nichts aus der unbesonnenen Vermessenheit des Menschen, sondern alles aus der Autorität Gottes heraus geschieht, der dabei befiehlt; wenn diese Autorität dem Menschen vorangeht, dann kann er nie und nimmer vom rechten Wege abweichen. Sonst müßte schon der göttlichen Gerechtigkeit ein Zügel angelegt sein, daß sie für die Verbrechen keine Strafe üben könnte. Wenn es aber nicht erlaubt ist, ihr ein Gesetz aufzuerlegen, warum sollen wir dann ihre Diener mit falscher Anklage beschweren? „Sie tragen das Schwert nicht umsonst; denn sie sind Gottes Diener, Rächer zur Strafe über die, die da Böses tun“, sagt Paulus (Röm. 13,4; Luthertext Einzahl). Wenn also die Fürsten und andere Obere wissen, daß dem Herrn nichts wohlgefälliger sein wird als ihr Gehorsam, so sollen sie sich diesem Dienste hingeben, wofern sie danach trachten, Gott ihre Frömmigkeit, Gerechtigkeit und Lauterkeit zu beweisen.
Dies war sicherlich das Empfinden, das den Mose beseelte als er in dem Bewußtsein, daß er durch die Kraft des Herrn zum Befreier seines Volkes bestimmt war, an den Ägypter Hand anlegte (Ex. 2,12; Apg. 7,24). Und das gleiche Empfinden beseelte ihn dann auch, als er, indem er an einem einzigen Tage dreitausend Mann erwürgen ließ, den Frevel des Volkes bestrafte (Ex. 32,27f.). Nicht anders war es auch mit David, als er gegen Ende seines Lebens seinem Sohne Salomo gebot, Joab und Simei zu Tode zu bringen (1. Kön. 2,5f.8f.). Daher erwähnt er unter den königlichen Tugenden auch die, daß er alle Gottlosen im Lande vertilge, damit alle Übeltäter ausgerottet würden aus der Stadt Gottes (Ps. 101,8). Dahin gehört auch das Lob, das dem Salomo gezollt wird. „Du liebest Gerechtigkeit und hassest gottlos Wesen“ (Ps. 45,8).
Wie kommt es denn, daß das milde, freundliche Wesen des Mose zu solcher unwirschen Art entflammt wird, daß er, vom Blute seiner Brüder bespritzt und triefend, durch das Lager rennt zu neuem Schlagen? Wie kommt es, daß David, der sein Leben lang ein Mann von solcher Milde war, in seinen letzten Zügen jenes blutige Testament machte, nach dem sein Sohn die grauen Haare des Joab und des Simei nicht im Frieden in die Grube fahren lassen sollte? Aber sie haben beide ihre Hände, die sie durch Schonung (der Übeltäter) besudelt hätten, durch solches Wüten geheiligt, indem sie die Rache übten, die ihnen von Gott aufgetragen
war! „Den Königen“, sagt Salomo, „ist Unrecht tun ein Greuel; denn durch Gerechtigkeit wird der Thron befestigt“ (Spr. 16,12). Und wiederum: „Ein König, der auf dem Stuhl sitzt, zu richten, zerstreut das Arge mit seinen Augen“ (Spr. 20,8). Oder ebenso: „Ein weiser König zerstreut die Gottlosen und bringt das Rad über sie“ (Spr. 20,26). Oder: „Man tue den Schaum vom Silber, und wird dem Töpfer ein Gefäß daraus kommen; man tue den Gottlosen hinweg vor dem König, so wird sein Thron mit Gerechtigkeit befestigt“ (Spr. 25,4f.; nicht ganz Luthertext). Oder: „Wer den Gottlosen gerecht spricht und den Gerechten verdammt, die sind beide dem Herrn ein Greuel“ (Spr. 17,15). Oder: „Der Widerspenstige sucht sich das Böse, aber es wird ein schrecklicher Bote über ihn kommen“ (Spr. 17,11; nicht Luthertext). Oder endlich: „Wer zum Gottlosen spricht: du bist gerecht, dem fluchen die Völker und Nationen“ (Spr. 24,24; nicht Luthertext). Wenn es nun ihre wahre Gerechtigkeit ist, die Schuldigen und Gottlosen mit gezücktem Schwerte zu verfolgen, und wenn sie dann doch das Schwert in die Scheide stecken und ihre Hände vom Blute rein halten, während unterdessen verlorene Leute ruchlos mit Mord und Gemetzel wüten, so machen sie sich der äußersten Unfrömmigkeit schuldig, geschweige denn, daß sie dafür das Lob der Güte und Gerechtigkeit ernteten!
Fort jedoch mit der schroffen, wütigen Härte, fort mit jenem Richterstuhl, der mit Recht eine Klippe für den Angeklagten heißen könnte – ich erinnere an den Richterstuhl des Cassius! Denn ich bin nicht der, der einer unangebrachten Härte das Wort reden wollte, bin auch nicht der Meinung, daß ein billiges Urteil gesprochen werden kann, wenn nicht stets jene beste und sicherste Ratgeberin der Könige den Beisitz hat, jene Erhalterin des königlichen Thrones, wie Salomo sagt: die Milde (vgl. Spr. 20,28)! Vorzeiten hat mit Recht jemand (Seneca) gesagt, daß sie die erste Gabe der Fürsten sei.
Auf diese beiden Dinge aber muß die Obrigkeit sehen: einmal darauf, daß sie nicht in gar zu großer Strenge mehr verwundet als heilt, zum andern aber auch darauf, daß sie nicht durch ein abergläubisches Haschen nach Milde auf eine höchst grausame „Menschlichkeit“ verfällt, wenn sie nämlich zu vieler Menschen Schaden in einer weichlichen, haltlosen Nachsicht zergeht. Es war nämlich auch der Spruch nicht ohne Grund, den einst einer unter der Herrschaft des Nerva tat: es sei zwar übel, unter einem Fürsten zu leben, unter dem nichts erlaubt sei, noch viel übler aber unter einem, unter dem alles erlaubt sei!
IV,20,11
Da es nun die Könige und Völker zuweilen nötig haben, zur Vollstreckung solcher öffentlichen Strafe zu den Waffen zu greifen, so läßt sich aus dieser Überlegung zugleich das Urteil entnehmen, daß dergestalt unternommene Kriege rechtmäßig sind. Denn wenn ihnen die Macht übertragen ist, um damit die Ruhe des unter ihrer Botmäßigkeit stehenden Gebiets zu schützen, die aufrührerischen Bewegungen unruhiger Leute zu unterdrücken, den Bedrängten mit Gewalt zu Hilfe zu kommen und die Freveltaten zu ahnden – können sie diese Macht dann mit größerem Nutzen in Wirksamkeit setzen als zur Dämpfung der Wut dessen, der nicht nur die Ruhe des einzelnen Menschen insonderheit, sondern den gemeinsamen Frieden aller stört, der aufrührerisch wühlt und von dem gewaltsame Bedrückungen und unwürdige Freveltaten ausgehen? Wenn sie die Hüter und Wahrer der Gesetze sein sollen, so müssen sie gleichermaßen die Anschläge aller zunichte machen, durch deren Mutwillen die Ordnung der Gesetze zerstört wird. Ja, wenn sie mit Recht solche Räuber strafen, deren ungerechtes Tun bloß wenige betroffen hat – sollen sie es dann zulassen, daß das ganze Land ungestraft durch Räubereien in Not gebracht und verwüstet wird? Denn es macht nichts aus, ob es ein König ist oder einer aus dem
niedrigsten Volke, der in ein fremdes Land, auf das er kein Anrecht hat, einbricht und es feindselig quält – sie müssen alle gleicherweise für Räuber gehalten und als solche bestraft werden. Die natürliche Billigkeit und der Sinn des Amtes gebietet es also, daß die Fürsten nicht nur dazu bewaffnet sind, um die Missetaten von Einzelmenschen mit richterlichen Strafen im Zwang zu halten, sondern auch, um die Herrschaftsgebiete, die ihrer Obhut anvertraut sind, im Wege des Krieges zu verteidigen, wenn sie feindselig angetastet werden. Und der Heilige Geist gibt durch viele Zeugnisse der Schrift zu erkennen, daß derartige Kriege rechtmäßig sind.
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Wenn man mir entgegenhält, im Neuen Testament gebe es weder ein Zeugnis noch ein Beispiel, das uns lehren könnte, daß der Krieg eine Sache sei, die dem Christen erlaubt ist, so antworte ich zunächst: die Begründung für das Führen von Kriegen, die einstmals bestand, dauert auch heute noch fort, und es gibt im Gegenteil keine Ursache, die die Obrigkeit davon abhalten könnte, ihre Untertanen zu verteidigen. Zweitens entgegne ich, daß man in den apostolischen Schriften eine ausdrückliche Behandlung dieser Dinge nicht suchen darf, weil ja in ihnen nicht die Absicht besteht, die bürgerliche Regierung zu gestalten, sondern Christi geistliches Reich aufzurichten. Und schließlich weise ich darauf hin, daß auch in diesen Schriften beiläufig angedeutet wird, daß Christus durch sein Kommen in diesem Stück keinerlei Veränderung gebracht hat. Denn „wenn die christliche Zucht“ – um mit den Worten Augustins zu sprechen – „alle Kriege verdammte, dann würde doch jenen Kriegsknechten, die einen Rat zum Heil begehrten, besser gesagt worden sein, sie sollten die Waffen von sich tun und sich voll und ganz dem Kriegsdienst entziehen. Tatsächlich aber wurde ihnen gesagt: ‚Tut niemand Gewalt noch Unrecht und lasset euch genügen an eurem Solde’ (Luk. 3,14). Wenn Johannes diesen Kriegsknechten gebot, sie sollten sich an ihrem eigenen Solde genug sein lassen, so hat er ihnen sicherlich nicht verboten, Kriegsdienst zu leisten“ (Brief 133, an Marcellinus).
Alle Obrigkeiten aber müßten sich mit höchstem Fleiß davor hüten, auch nur im allermindesten ihren Begierden zu gehorchen. Nein, sie dürfen sich vielmehr, wenn Strafen geübt werden müssen, nicht von jähem Zorn treiben, nicht vom Haß hinreißen lassen, dürfen nicht in unversöhnlicher Härte glühen, sondern sollen sich, wie Augustin sagt, in dem Menschen, dessen eigene Missetat sie strafen, doch auch der gemeinsamen (menschlichen) Natur erbarmen. Oder wenn es gilt, gegen einen Feind, das heißt gegen einen bewaffneten Räuber, zu den Waffen zu greifen, so sollen sie nicht eine geringfügige Sache zum Anlaß nehmen, ja, auch einen gebotenen Anlaß nicht annehmen, wofern sie nicht die äußerste Not dazu zwingt. Denn wenn wir doch viel mehr leisten müssen, als jener Heide (Cicero) gefordert hat, der da verlangte, der Krieg sollte als das Suchen nach Frieden erscheinen (Von den Pflichten I,23), so müssen wir sicherlich zuvor alles versuchen, ehe wir die Entscheidung mit den Waffen herbeiführen. In beiderlei Hinsicht aber sollen sich die obrigkeitlichen Personen von keiner privaten Regung fortreißen, sondern ausschließlich von dem Empfinden für die öffentlichen Erfordernisse führen lassen. Im anderen Falle treiben sie mit ihrer Macht übelsten Mißbrauch; denn diese ist ihnen ja nicht zu ihrem eigenen Vorteil, sondern zum Nutzen und Dienst der anderen gegeben.
Auf dem gleichen Rechte zur Kriegführung beruht ferner auch die Berechtigung zu Schutzbesatzungen, Bündnissen und bürgerlichen Rüstungen. Unter Schutzbesatzungen verstehe ich solche, die zum Schutz der Grenzen eines Landes über die einzelnen Städte verteilt werden. „Bündnisse“ nenne ich jene Verträge, die von benachbarten Fürsten mit der Bestimmung geschossen werden, daß sie sich, wenn in ihren Gebieten Wirren eintreten sollten, gegenseitig Hilfe leisten und ihre Kräfte gemeinsam daran wenden, um die gemeinsamen Feinde des Menschengeschlechts nieder-
zukämpfen. „Bürgerliche Rüstungen“ sind die, die in der Kriegskunst gebräuchlich sind.
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Ich möchte zum Schluß noch hinzufügen, daß die Abgaben und Steuern rechtmäßige Einkünfte der Fürsten sind. Diese sollen sie zwar vor allem dazu verwenden, um die öffentlichen Lasten ihres Amtes zu bestreiten, sie können sie aber gleichfalls für den Glanz ihres Hofes brauchen, wie er mit der Würde der Herrschaft, die sie führen, einigermaßen verbunden ist. So sehen wir, daß David, Hiskia, Josia, Josaphat und andere heilige Könige, dazu auch Joseph und Daniel aus öffentlichen Einkünften, je nach dem Maße des Amtes, das sie bekleideten, ohne Beeinträchtigung ihrer Frömmigkeit ein kostspieliges Leben geführt haben, und wir lesen bei Ezechiel, wie den Königen ein sehr großes Stück Land zugewiesen wird (Ez. 48,21). Er beschreibt zwar an dieser Stelle Christi geistliches Reich, aber er nimmt das Muster zu seinem Bilde doch von dem rechtmäßigen Königtum der Menschen.
Freilich gilt das dergestalt, daß die Fürsten selbst wiederum bedenken müssen, daß ihre Geldmittel nicht so sehr persönliches Eigentum sind als vielmehr Besitztümer des ganzen Volkes – so bezeugt es nämlich Paulus (Röm. 13,6) –, die sie nicht ohne offenkundiges Unrecht vergeuden oder verschleudern können. Oder besser, daß dieser Besitz geradezu das Blut des Volkes darstellt, wobei es doch die härteste Unmenschlichkeit wäre, das nicht zu schonen! Auch sollen sie sich vergegenwärtigen, daß ihre Schätzungen und Steuern und alle Abgaben anderer Art nur Hilfsmittel für die öffentliche Notdurft darstellen, und daß es eine tyrannische Raubgier wäre, das arme Volk ohne Ursache damit zu plagen.
Diese Erwägungen machen den Fürsten nicht etwa Mut zu Verschwendung und ausschweifender Verwendung ihrer Ausgaben – wie es denn wahrlich nicht vonnöten ist, ihren Begierden, die von selbst schon mehr als billig entbrannt sind, noch Feuer zuzulegen! –, nein, da es in höchstem Maße darauf ankommt, daß sie das, was sie wagen, auch mit reinem Gewissen vor Gott wagen, so müssen sie gelehrt werden, wieviel ihnen erlaubt ist, damit sie nicht aus unfrommem Selbstvertrauen heraus zur Verachtung Gottes gelangen. Aber auch für amtlose Leute ist diese Unterweisung nicht überflüssig, damit sie es sich nicht herausnehmen, alle und jegliche Ausgaben der Fürsten, auch wenn sie das gewöhnliche, bürgerliche Maß überschreiten, unbesonnen und frech zu verdammen.
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